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mehr als 100 Mio. € Zuschüsse
Fördermittel Erfahrung seit 2010
erfolgsbasiertes Honorar
Beratungsförderung möglich
99 % Erfolgsquote zur Bewilligung
Die GRW Sachsen Förderung - Ein Förder-Wegweiser für Ihre Investitionen in Sachsen
Inhaltsverzeichnis
1. GRW Sachsen – Einführung in die GRW RIGA Richtlinie
1.1 Die GRW Sachsen Förderung und ihre Relevanz für produzierende Unternehmen in Sachsen
GRW Sachsen - Steckbrief
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:
- Sachsen verfügt über C oder D Fördergebiete
- Fördersätze von bis zu 35 % in C und bis zu 20 % in D-Fördergebieten
- geförderte Branchen sind vorrangig Tourismus und verarbeitendes Gewerbe
- Ausnahme: ebenfalls andere Branchen förderbar bei mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung vom Standort
- unter anderem Förderung von Investitionen, die der Errichtung oder der Erweiterung der Betriebsstätte / Kapazitäten dienen als sachkostenbezogener oder personalkostenbezogener Zuschuss
Aktuelles zur Förderperiode 2022-2027 der GRW Sachsen
Was unsere Kunden über uns sagen:
2. GRW Sachen Förderung - Programmdetails
2.1 Ziele der GRW RIGA Förderung in Sachsen
Wer wird durch die GRW Förderung Sachsen gefördert?
- Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes angehören und einen überwiegend überregionalen Absatz nachweisen können (soweit sie nicht die Förderausschlüsse für einzelne Branchen/Wirtschaftszweige erfüllen),
- Unternehmen, die gleichzeitig einem Investitionsvorhaben nachgehen möchten, das zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze beiträgt,
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
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Wie fallen die Konditionen der GRW Sachsen aus?
- bis zu 45 % für kleine Unternehmen
- bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
- bis zu 25 % für große Unternehmen
- Mit der Investitionsmaßnahme werden zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert
- Das Arbeitsplatzkriterium wird erfüllt (5 % Erhöhung bei Anträgen, die vor dem 31. Dezember 2021 bewilligt worden sind, 10 % Erhöhung bei Anträgen, die danach bewilligt werden)
- Das Mindestinvestitionsvolumen für Vorhaben der GRW Sachsen beläuft sich auf mindestens 50.000 EUR
- Die Finanzierung der Investitionsmaßnahme muss gesichert sein
- Das Investitionsvorhaben soll innerhalb von 36 Monaten erfolgen
- Die für die GRW Sachsen zugrunde gelegten Dauerarbeitsplätze müssen nach Abschluss der Investitionsmaßnahme für mindestens fünf Jahre erhalten und besetzt bleiben
GRW Sachsen - Fördergebiete und Förderhöhe
| Region | Art des Fördergebiets | Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen |
| Landkreis Bautzen | C+ | 45/35/25 Prozent |
| Kreisfreie Stadt Chemnitz Teile davon | C D | 30/20/10 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Kreisfreie Stadt Dresden | D | 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Erzgebirgskreis | C+ | 45/35/25 Prozent |
| Lankreis Görlitz | C+ | 45/35/25 Prozent |
| Kreisfreie Stadt Leipzig | D | 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Landkreis Leipzig Teile davon | C D | 35/25/15 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
Landkreis Meiβen | D | 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Landkreis Mittelsachsen | C | 45/35/25 Prozent |
| Landkreis Nordsachsen Teile davon | C D | 35/25/15 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Teile davon | C+ D | 45/35/25 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
| Landkreis Vogtlandkreis | C+ | 45/35/25 Prozent |
Landkries Zwickau | C | 35/25/15 Prozent |

Was gilt im Rahmen der GRW Sachsen als Fördergegenstand?
- Lohnausgaben für die durch die Investitionsmaßnahme direkt entstandenen Arbeitsplätze
- materielle sowie immaterielle Güter des Anlagevermögens der Investitionsmaßnahme
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
- Das Errichten neuer Betriebsstätten
- Das Ausbauen der Kapazitäten von bestehenden Betriebsstätten
- Das Diversifizieren der Produktion bestehender Betriebsstätten in neue zusätzliche Produkte
- Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
- Das Erwerben der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen
- Investitionen für die Modernisierung des Produktionsprozesses
- Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (Nicht-KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
- Das Errichten neuer Betriebsstätten
- Das Diversifizieren der Tätigkeit bestehender Betriebsstätten, sofern die neue Tätigkeit nicht der bestehenden Tätigkeit gleicht oder ähnelt
- Das Diversifizieren der Produktion bestehender Betriebsstätten in neue zusätzliche Produkte
- Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
- Das Erwerben der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen, sofern die neue Tätigkeit nicht der bestehenden Tätigkeit gleicht oder ähnelt
- Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen als Allgemeine De-minimis-Beihilfe oder basierend auf der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
- Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern
- bauliche Investitionen
- Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen
- Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer

