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GRW auf einen Blick

Das Wichtigste zur GRW-Förderung

Die GRW-Förderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in strukturschwachen Regionen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen – beispielsweise für die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten sowie Investitionen in Maschinen, Anlagen und Gebäude.

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Die GRW-Förderung unterstützt Investitionen mit einem nicht-rückzahlbaren staatlichen Zuschuss.

Förderung nach Standort

Die maximale Förderhöhe hängt insbesondere vom GRW-Fördergebiet des Investitionsstandorts ab.

Für KMU & große Unternehmen

Die GRW Förderung ist von der Größe des Unternehmens abhängig und vorrangig auf kleine, mittlere aber auch teilweise auf große Unternehmen ausgelegt.

Investitionen umfangrich fördern

Förderfähig sind unter anderem Investitionen in Gebäude, Maschinen, Anlagen und weitere aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Je nach Region und Unternehmensgröße sind attraktive Zuschüsse von bis zu 45% der förderfähigen Investitionskosten möglich. Die mögliche Förderhöhe hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei häufig von höheren Förderintensitäten profitieren. Wir prüfen Ihre individuellen Förderchancen kostenlos und unverbindlich.

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Inhaltsverzeichnis

​GRW-Förderung 2026: Zuschüsse für Investitionen von Unternehmen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt Unternehmen bei Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Hier erfahren Sie, welche Unternehmen und Investitionen förderfähig sind, welche Zuschüsse möglich sind und welche Regelungen laut neuem Koordinierungsrahmen seit 2026 gelten.

Was ist die GRW-Förderung?

Die GRW-Förderung unterstützt Unternehmen bei Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Förderfähige Vorhaben können mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt werden – beispielsweise bei Investitionen in Maschinen, Anlagen und weitere aktivierungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.


Ob und in welcher Höhe ein Unternehmen von der GRW-Förderung profitieren kann, hängt insbesondere vom Investitionsstandort, der Unternehmensgröße und dem geplanten Investitionsvorhaben ab. Die konkreten Förderbedingungen und Fördersätze unterscheiden sich daher je nach Vorhaben und Region.

Was bedeutet GRW?

Die Abkürzung GRW steht für „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Die GRW-Förderung ist ein gemeinsames Instrument von Bund und Ländern zur punktuellen Wirtschaftsförderung und soll wirtschaftliche Standortnachteile strukturschwacher Regionen ausgleichen.


Bund und Länder tragen die Finanzierung der GRW-Förderung gemeinsam. Die Umsetzung der GRW-Richtlinie liegt bei den Ländern: Sie entscheiden über die Förderung einzelner Investitionsvorhaben und wickeln diese über die jeweils zuständigen Stellen ab. Den gemeinsamen Rahmen dafür bildet der GRW-Koordinierungsrahmen, auf dessen Grundlage die konkreten Förderrichtlinien der Länder festgelegt werden.


Übergeordnet verfolgt die GRW das Ziel, die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen zu stärken und damit einen Beitrag zu gleichwertigen Lebensverhältnissen in Deutschland zu leisten. 

Was ist das Ziel der GRW-Förderung?

Ziel der GRW-Förderung ist es, die wirtschaftliche Entwicklung strukturschwacher Regionen zu stärken und bestehende Standortnachteile abzubauen. Durch die Förderung betrieblicher Investitionen sollen Unternehmen bei Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftlicher Transformation unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen langfristig verbessert werden.

Investitionen ermöglichen

Unternehmen bei betrieblichen Investitionen unterstützen.

Wachstum & Beschäftigung stärken

Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung fördern.

Transformation unterstützen

Nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsstrukturen stärken.

Wer kann eine GRW-Förderung erhalten?

Die GRW-Förderung kommt für Unternehmen infrage, die ein Investitionsprojekt in einem GRW-Fördergebiet planen. Dabei können grundsätzlich sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch teilweise große Unternehmen gefördert werden. Ob tatsächlich ein Anspruch auf Förderung besteht und welche Fördermöglichkeiten sich ergeben, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab.


Entscheidend sind insbesondere der Investitionsort, die Branche  des Unternehmens, die Unternehmensgröße und die Art des geplanten Vorhabens. Darüber hinaus muss die Investition die geltenden Fördervoraussetzungen erfüllen und der richtige Zeitpunkt der Antragstellung beachtet werden.


Ob Ihr Unternehmen und Ihr geplantes Investitionsvorhaben grundsätzlich für eine GRW-Förderung infrage kommen, können Sie anhand der folgenden fünf Kriterien zunächst einordnen.

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Ist Ihr Unternehmen grundsätzlich GRW-förderfähig?

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ob Ihr Investitionsvorhaben die wichtigsten kriterien erfüllt

Standort

Liegt Ihre Betriebsstätte in einem ausgewiesenen GRW-Fördergebiet?

Unternehmen

Gehört Ihr Unternehmen zu einem grundsätzlich förderfähigen Wirtschaftszweig?

Investition

Planen Sie eine förderfähige betriebliche Investition (z. B. in Maschinen, Anlagen oder Gebäude)?

Kriterien

Erfüllt das Vorhaben die erforderlichen Investitions- und Beschäftigungs- bzw. Produktivitätskriterien?

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Wurde mit dem förderrelevanten Investitionsvorhaben noch nicht begonnen?

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Welche Unternehmen können GRW-Förderung erhalten?

Die gewerbliche GRW-Förderung richtet sich an Unternehmen, die Investitionen in einer förderfähigen Betriebsstätte innerhalb eines GRW-Fördergebiets durchführen. Grundsätzlich können sowohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als auch große Unternehmen für eine Förderung infrage kommen.


Entscheidend ist jedoch nicht allein die Größe des Unternehmens. Auch die wirtschaftliche Tätigkeit der Betriebsstätte und das konkrete Investitionsvorhaben müssen die jeweiligen Förderbedingungen erfüllen. Besonders relevant ist die GRW daher für Unternehmen, die mit einer Investition ihren Standort weiterentwickeln, zusätzliche Kapazitäten schaffen oder ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken möchten.


Ob eine Förderung möglich ist, wird immer anhand der konkreten Betriebsstätte und des geplanten Investitionsvorhabens beurteilt.

Welche Rolle spielt die Unternehmensgröße bei der GRW-Förderung?

Die Unternehmensgröße ist ein wichtiger Faktor für die GRW-Förderung, da sie unter anderem Einfluss auf die maximal mögliche Förderintensität haben kann. Kleine und mittlere Unternehmen können in bestimmten Fördergebieten höhere Fördersätze erhalten als große Unternehmen.


Für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist allerdings nicht ausschließlich die Zahl der Beschäftigten ausschlaggebend. Nach der europäischen KMU-Definition werden auch Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme sowie Beteiligungen und Verflechtungen mit anderen Unternehmen berücksichtigt.

Eine erste Orientierung bietet folgende Einteilung:

Bewertung der Unternehmens-Größe Mitarbeiter UmsatzBilanz-Summe
 kleines Unternehmen < 50 JAE < 10 Mio. EUR<10 Mio. EUR
 mittleres Unternehmen < 250 JAE< 50 Mio. EUR < 43 Mio. EUR
 großes Unternehmen ab 250 JAEab 50 Mio. EURab 43 Mio. EUR

Hinweis: Bei Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen können deren Beschäftigten- und Finanzdaten bei der Ermittlung der Unternehmensgröße berücksichtigt werden.
Gemäß EU-Empfehlung 2003/361/EG ändert sich der Status erst bei Über- oder Unterschreitung der Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (außer bei Strukturänderungen wie Anteilsverkauf). Die Mitarbeiterzahl (JAE = Jahresarbeitseinheit) ist ein Ausschlusskriterium: Wird sie dauerhaft (> 2 Jahre) über- bzw. unterschritten, ändert sich der Status zwingend, unabhängig von den Finanzdaten.

Welche Branchen sind GRW-förderfähig?

Ob ein Unternehmen eine GRW-Förderung erhalten kann, hängt unter anderem von der Branche in der es tätig ist ab. Maßgeblich ist dabei die Tätigkeit der Betriebsstätte, in der das Investitionsvorhaben durchgeführt werden soll.


Der aktuelle GRW-Koordinierungsrahmen definiert seit 2026 Wirtschaftszweige, die von der Förderung ausgeschlossen sind (Negativliste). Für verschiedene dieser Bereiche bestehen jedoch ausdrückliche Ausnahmen, sodass einzelne Tätigkeiten innerhalb einer grundsätzlich ausgeschlossenen Branche dennoch für eine GRW-Förderung infrage kommen können. Unternehemn die dort nicht aufgeführt werden sind grundsätzlich förderfähig. Zur Einordnung Ihrer Branche empfehlen wir den www.klassifikationsserver.de. Dennoch empfehlen wir eine gesonderte Prüfung durch unsere qualifizierten Fördermittelberater, da hier Spielräume anwendbar sind. 


Eine pauschale Beurteilung allein anhand von Bezeichnungen wie „Handel“, „Tourismus“, „IT“ oder „Dienstleistungen“ ist deshalb nicht ausreichend. Entscheidend ist die konkrete wirtschaftliche Tätigkeit und deren Zuordnung zum maßgeblichen Wirtschaftszweig. Nachfolgend finden Sie unsere anahnd der geltenden GRW-Richtlinie (Stand 31.08.2026) slebst erstellte Negativliste.

GRW-Förderung: Ausgeschlossene Branchen und Ausnahmen im Überblich

Die folgende Übersicht zeigt die ausschließlich die ausgeschlossenen Wirtschaftszweige und deren Ausnahmen innerhalb der jeweiligen Klassifikationen. Alle anderen Branchen / Wirtschaftszweige sind förderfähig in der GRW-Förderung.

 #

Ausgeschlossener Bereich

 Ausnahmen Möglich? Davon Eingeschlossen
ALand- und Forstwirtschaft, Fischerei 🔴 nein -
 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 🔴 nein -
 C 24  Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit „Stahlindustrie“ (gemäß Artikel 13 Buchstabe a in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 43 AGVO)
🟢 ja nur 24 ist ausgeschlossen, alle anderen Branchen in C sind eingeschlossen
 D D Energieversorgung🔴 nein -
 E Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer 38.21 und 39)🟢 ja38.21 Verwertung von Werkstoffen
39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Tätigkeiten in der Abfallbewirtschaftung

 F
Baugewerbe
🔴 nein -
 G Handel (außer 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9)
Der Ausschluss betrifft nur:
46.1 Handelsvermittlung
46.7 Großhandel mit Kraftwagen, Krafträdern, deren Teilen und Zubehör
🟢 ja  46.2 Großhandel mit landwirtschaftlichen Grundstoffen und lebenden Tieren
46.3 Großhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren
46.4 Großhandel mit Gebrauchs- und Verbrauchsgütern
46.5 Großhandel mit Geräten der Informations- und Kommunikationstechnik
46.6 
Großhandel mit sonstigen Maschinen, Ausrüstungen und Zubehör

46.8 Sonstiger Großhandel
46.9 Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt
 H Verkehr (vgl. auch Artikel 13 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34 sofern sie ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25)🟢 ja 49.34 Personenbeförderung mit Seilbahnen und Skiliften (ausschließlich touristisch)
52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr
 I 55.4 Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen🟢 ja 55.1 Hotels, Gasthöfe und Pensionen
55.2 Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten
55.3 Campingplätze
55.9 Sonstige Beherbergungsstätten
 I 56 Gastronomie🟢 ja
außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen
 J Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2) 🟢 ja58.1  Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
58.2 Verlegen von Software
59.11 Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
59.12 Nachbearbeitung und sonstige Filmtechnik
59.2Tonstudios; Herstellung von Hörfunkbeiträgen; Verlegen von bespielten Tonträgern und Musikalien
60 Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten
 K 61
Telekommunikation

🟢 ja62  
Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie
63 Datenverarbeitung, Hosting und Erbringung sonstiger Informationsdienstleistungen
 L  Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen🔴 nein -
 M Grundstücks- und Wohnungswesen🔴 nein -
 N Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer 71, 72 und 73)🟢 ja 71 Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung
72 Forschung und Entwicklung
73 Werbung und Marktforschung sowie Public-Relations-Beratung
 O Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen🔴 nein -
 P Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung🔴 nein -
 Q Erziehung und Unterricht🔴 nein -
 R Gesundheits- und Sozialwesen🔴 nein -
 S Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)🟢 ja 93.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
93.21.0 Vergnügungs- und Themenparks
93.29.1 Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
93.29.2 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
93.29.9 Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
 T Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23 soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)🟢 ja 96.23 Day Spas, Saunas, Dampfbäder
 U Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt 🔴 nein -
 V
Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
🔴 nein -

Welche Bedeutung hat der Investitionsstandort?

Der Investitionsstandort ist eine zentrale Voraussetzung für die GRW-Förderung. Gefördert werden Investitionen in Betriebsstätten, die innerhalb eines ausgewiesenen GRW-Fördergebiets liegen. Entscheidend ist dabei grundsätzlich der Standort, an dem das Investitionsvorhaben tatsächlich umgesetzt wird – nicht allein der Unternehmens- oder Verwaltungssitz.

Die Einordnung des Standorts ist außerdem für die mögliche Förderhöhe relevant. Je nach Fördergebiet und Unternehmensgröße können unterschiedliche maximale Fördersätze gelten. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten sollten daher immer den konkreten Investitionsstandort betrachten.

Ob sich Ihre Betriebsstätte in einem förderfähigen Gebiet befindet und welche Fördermöglichkeiten dort bestehen, zeigen wir im Abschnitt GRW-Fördergebiete und regionale Fördersätze.

Der Standort entscheidet mit

Nicht der Sitz des Unternehmens ist ausschlaggebend, sodern der Standort der Betriebsstätte entscheidet, ob eine GRW-Förderung am Standort möglich ist oder nicht!

Wie hoch ist die GRW-Förderung?

Die Höhe der GRW-Förderung lässt sich nicht pauschal mit einem einheitlichen Prozentsatz angeben. Wie hoch der mögliche Investitionszuschuss ausfällt, hängt insbesondere vom Investitionsstandort, der Unternehmensgröße und dem konkreten Investitionsvorhaben ab. Maßgeblich sind außerdem die für das jeweilige Bundesland geltende Förderrichtlinie sowie die geltende Verwaltungspraxis.


Die GRW-Förderung wird grundsätzlich als prozentualer nicht-rückzahlbarer Zuschuss zu den förderfähigen Investitionskosten eines Vorhabens gewährt. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können dabei – abhängig vom Fördergebiet – von höheren maximalen Förderintensitäten profitieren als große Unternehmen.


Entscheidend ist jedoch nicht allein der maximale Fördersatz. Für die tatsächliche GRW-Förderhöhe muss zunächst ermittelt werden, welche Kosten des geplanten Vorhabens förderfähig sind und welche Förderobergrenzen für das Unternehmen und den Investitionsstandort gelten.

Wovon hängt die Höhe der GRW-Förderung ab?

Wie hoch der GRW-Zuschuss für ein Investitionsvorhaben tatsächlich ausfällt, ergibt sich aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren. Der angegebene maximaler Fördersatz kann nur beider Erfüllung bestimmter Voraussetzungenerreicht werden.

Entscheidend sind insbesondere folgende Faktoren:

  1. Investitionsstandort: Der Standort der geförderten Betriebsstätte bestimmt, welchem GRW-Fördergebiet (D-, C- oder C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag) das Vorhaben zugeordnet wird. Damit bildet der Standot eine wesentliche Grundlage für den maximal möglichen Fördersat der GRW-Förderung.
  2. Unternehmensgröße: Ob ein Unternehmen als kleines, mittleres oder großes Unternehmen eingestuft wird, kann die maximal zulässige Förderintensität beeinflussen. Insbesondere KMU profitieren in strukturschwachen Förderregionen von höheren Fördermöglichkeiten.
  3. Höhe der förderfähigen Kosten: Nicht das gesamte Investitionsvolumen muss automatisch förderfähig sein. Für die Berechnung des Zuschusses werden nur diejenigen Kosten berücksichtigt, die nach den jeweiligen Förderbestimmungen als förderfähig anerkannt werden.

Maximaler Fördersatz ≠ tatsächlicher Zuschuss

Erst die Prüfung von Standort, Unternehmensgröße, Vorhaben und förderfähigen Ausgaben zeigen, welcher Zuschuss für eine konkrete Investition tatsächlich ausgeschüttet werden kann.

Welche GRW-Fördersätze gelten?

Die maximal mögliche Förderhöhe der GRW-Förderung richtet sich insbesondere nach dem Standort der Betriebsstätte und der Größe des Unternehmens. Dabei wird zwischen verschiedenen GRW-Fördersätzen unterschieden. Kleine und mittlere Unternehmen können in bestimmten Fördergebieten höhere Förderintensitäten erhalten als große Unternehmen.


Die angegebenen GRW-Fördersätze stellen Förderobergrenzen dar. Der tatsächlich mögliche Zuschuss kann niedriger ausfallen und hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen sowie den förderfähigen Kosten des Investitionsvorhabens ab.

GRW-Fördergebiet / GRW Fördersatz Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag bis zu 45% bis zu 35%bis zu 25%
C-Fördergebiete bis zu 35%bis zu 25%bis zu 15%
D-Fördergebiete bis zu 20% bis zu 10%De-minimis-Höchstbetrag

Was bedeuten C- und D-Fördergebiete?

Die Höhe der möglichen GRW-Förderung hängt wesentlich davon ab, in welchem Fördergebiet sich die Betriebsstätte befindet. Die aktuelle GRW-Fördergebietskarte unterscheidet insbesondere zwischen C-Fördergebieten, C-Fördergebieten mit Grenzzuschlag und D-Fördergebieten. Daneben gibt es einzelne Regionen, die nur teilweise einer Gebietskategorie zugeordnet sind.

GRW-Fördergebiet / GRW Fördersatz Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Große Unternehmen
C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag bis zu 45% bis zu 35%bis zu 25%
C-Fördergebiete bis zu 35%bis zu 25%bis zu 15%
D-Fördergebiete bis zu 20% bis zu 10%De-minimis-Höchstbetrag

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