Skip to main content
  • PHOTOVOLTAIK Mit...

    ZUSCHUSS INVESTIEREN.

    PV-Anlage und Speicher clever in Ihre Investitionsförderung von Unternehmen integrieren.

    Was viele Unternehmen nicht wissen: Photovoltaik und Batteriespeicher können unter bestimmten Voraussetzungen über Investitionsprogramme bezuschusst werden.

mehr als 2000 Beratungen 

mehr als 100 Mio. € Zuschüsse

Fördermittel Erfahrung seit 2010

erfolgsbasiertes Honorar

Beratungsförderung möglich

99 % Erfolgsquote zur Bewilligung

Photovoltaik-Förderung für Unternehmen: 
Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher

Photovoltaikanlagen für Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur über einen Kredit finanziert, sondern im Rahmen eines größeren betrieblichen Investitionsvorhabens auch bezuschusst werden. Eine besonders interessante Möglichkeit ist die GRW-Investitionsförderung in strukturschwächeren Regionen Deutschlands.


Dabei kommt es nicht allein auf die Photovoltaikanlage an. Entscheidend sind unter anderem der Investitionsstandort, die Unternehmensgröße, das gesamte Investitionsvorhaben und die Nutzung des erzeugten Stroms. Soll die PV-Anlage vor allem den betrieblichen Strombedarf decken, kann auch ein Batteriespeicher ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts sein.


Für Unternehmen bedeutet das: Bevor eine PV-Anlage bestellt oder lediglich nach einem günstigen Kredit gesucht wird, sollten mögliche Investitionszuschüsse geprüft werden. Gerade wenn ohnehin Investitionen in Maschinen, Anlagen, Betriebsausstattung oder einen Unternehmensstandort geplant sind, kann sich daraus eine bislang wenig bekannte Fördermöglichkeit ergeben.

WICHTIG

Förderprogramme stellen regelmäßig Anforderungen an den Vorhabensbeginn. Unternehmen sollten deshalb die Förderfähigkeit prüfen, bevor sie verbindliche Bestellungen oder Investitionsverträge abschließen.

Der kostenfreie Fördermittel-Check für Unternehmen

Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen  für Sie die Förderfähigkeit ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik bei Unternehmen?

Wer nach einer Photovoltaik-Förderung für Unternehmen sucht, findet unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu gehören insbesondere:

  • Investitionszuschüsse
  • die GRW-Investitionsförderung
  • Investitionsprogramme der Bundesländer
  • KfW-Förderkredite
  • Finanzierungsprogramme der Landesförderinstitute
  • weitere Programme für Energieeffizienz und Transformation

Dabei sollte zwischen Zuschuss und Finanzierung unterschieden werden.


Bei einem Förderkredit erhält das Unternehmen ein Darlehen zu den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Das aufgenommene Kapital muss zurückgezahlt werden. Ein Investitionszuschuss funktioniert anders: Er kann einen Teil der förderfähigen Investitionskosten übernehmen und reduziert damit unmittelbar den vom Unternehmen selbst zu finanzierenden Investitionsbetrag.


Deshalb sollte die erste Frage nicht lauten:


„Wie finanziere ich meine Photovoltaikanlage?“


Sondern:


„Kann meine Photovoltaikanlage Bestandteil eines zuschussfähigen Investitionsvorhabens sein?“


Erst wenn mögliche Zuschüsse geprüft wurden, sollte die Finanzierung des verbleibenden Investitionsvolumens strukturiert werden.

Photovoltaik über die GRW fördern lassen

Eine für Unternehmen besonders interessante Möglichkeit ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – kurz GRW.


Die GRW wird häufig mit klassischen Unternehmensinvestitionen wie Maschinen, Produktionsanlagen, Betriebsausstattung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte verbunden.

Weniger bekannt ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Investitionen in die betriebliche Energieversorgung Bestandteil eines solchen Investitionsvorhabens sein können.


Damit kann eine Photovoltaikanlage förderstrategisch eine völlig andere Bedeutung bekommen:

Sie wird nicht isoliert als Solaranlage betrachtet, sondern als Bestandteil einer größeren betrieblichen Investition.

Was ist die GRW-Förderung?

Mit der GRW unterstützen Bund und Länder Unternehmensinvestitionen in strukturschwächeren Regionen Deutschlands. Förderfähige Unternehmen können für bestimmte Investitionsvorhaben einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss erhalten. Wie hoch dieser ausfallen kann, hängt unter anderem ab von:

  • dem Investitionsstandort,
  • der Unternehmensgröße,
  • dem konkreten Investitionsvorhaben,
  • den förderfähigen Investitionsausgaben,
  • dem jeweiligen Fördergebiet,
  • der geltenden Landesrichtlinie und
  • den beihilferechtlichen Rahmenbedingungen.

Die GRW ist deshalb keine bundesweit einheitliche Photovoltaik-Förderung. Sie ist vielmehr eine regionale Unternehmensförderung, in die eine PV-Investition unter bestimmten Voraussetzungen eingebunden werden kann.

Kann eine Photovoltaikanlage über die GRW gefördert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Photovoltaikanlage Bestandteil eines GRW-geförderten Investitionsvorhabens sein. Entscheidend ist dabei die konkrete Ausgestaltung. Besonders relevant wird die Förderung, wenn ein Unternehmen ohnehin eine größere Investition plant und die Photovoltaikanlage der Energieversorgung des eigenen Betriebs dienen soll.


Beispielsweise können im Rahmen eines Gesamtvorhabens Investitionen zusammenkommen in:

  • Maschinen und Produktionsanlagen,
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • technische Infrastruktur,
  • Photovoltaikanlage,
  • Batteriespeicher und
  • weitere förderfähige Investitionsgüter.

Statt Photovoltaik und betriebliche Investitionen getrennt zu planen, sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, ob sie förderrechtlich zu einem Gesamtvorhaben zusammengeführt werden können.

Warum der Eigenverbrauch entscheidend ist?

Bei der Förderung spielt die Nutzung des erzeugten Solarstroms eine wichtige Rolle. Soll die Photovoltaikanlage Bestandteil der betrieblichen Investition sein, steht insbesondere die Versorgung des eigenen Unternehmens mit dem erzeugten Strom im Mittelpunkt.


Das Grundprinzip lautet:


Photovoltaikanlage → eigener Solarstrom → betrieblicher Verbrauch


Damit unterscheidet sich eine solche Investition von einem Geschäftsmodell, bei dem die Anlage primär errichtet wird, um Strom gegen Entgelt zu erzeugen und zu vermarkten. Gerade Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch während der Betriebszeiten können deshalb interessante Voraussetzungen für die Integration einer PV-Anlage besitzen. 


Entscheidend ist jedoch nicht allein der Jahresstromverbrauch. Auch das Lastprofil sollte berücksichtigt werden: Wann wird Strom benötigt und wann produziert die PV-Anlage Energie?

Welche Rolle spielt ein Batteriespeicher?

Photovoltaikanlagen erzeugen ihren Strom abhängig von Sonneneinstrahlung und Tageszeit. Der tatsächliche Energiebedarf eines Unternehmens folgt dagegen seinen Produktions-, Öffnungs- oder Betriebszeiten. Ein Batteriespeicher kann die beiden Profile besser miteinander verbinden.


Solarstrom, der zum Zeitpunkt der Erzeugung nicht unmittelbar benötigt wird, kann gespeichert und später für den betrieblichen Verbrauch genutzt werden.


Ein Speicher kann dadurch unter anderem:

  • den Eigenverbrauch des Solarstroms erhöhen,
  • den Strombezug aus dem öffentlichen Netz reduzieren,
  • Stromerzeugung und Stromverbrauch zeitlich verschieben,
  • Lastspitzen reduzieren und
  • die betriebliche Energieversorgung optimieren.

Deshalb sollte die Planung nicht nach dem Schema „Wie viele PV-Module passen auf unser Dach?“ erfolgen. Sinnvoller ist eine Betrachtung des gesamten Energiesystems:


Stromverbrauch + Lastprofil + PV-Leistung + Batteriespeicher + geplante Unternehmensentwicklung.

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

kostenfreie
Erstberatung

0391-73863340

Unser unverbindlicher Service für Sie:

kostenfreier
Fördermittel-Check

JETZT PRÜFEN

Die 50-Prozent-Regel: Warum die PV-Anlage Teil einer größeren Investition sein muss!!!

Ein besonders wichtiger Punkt bei der Einbindung einer Photovoltaikanlage in die Investitionsförderung ist das Verhältnis zwischen der Energieinvestition und dem gesamten förderfähigen Investitionsvorhaben. Für die GRW-Förderung ist deshalb nicht nur entscheidend, wie teuer die Photovoltaikanlage ist, sondern wie sie sich in die gesamte Unternehmensinvestition einordnet. Bei der konkreten Förderprüfung ist insbesondere zu beachten, dass Investitionen in die Energieversorgung nicht unbegrenzt den gesamten Charakter des Investitionsvorhabens bestimmen können.


Für die Planung bedeutet das:


Die Kosten der Photovoltaikanlage müssen im Verhältnis zu den gesamten förderfähigen Ausgaben betrachtet werden.

Beispiel für eine Unternehmensinvestition

Ein produzierendes Unternehmen aus Sachsen (auch jedes andere Unternehmen plant Investitionen von insgesamt 1.000.000 Euro:

Investition Betrag
 Maschinen und Anlagen 400.000 €
 Betriebsausstattung / Infrastruktur 150.000 €
 Photovoltaikanlage 300.000 €
 Batteriespeicher / Energieinfrastruktur 150.000 €
Gesamtinvestition1.000.000 €

In diesem Beispiel nimmt die Photovoltaikanlage inkl Batteriespeicher und Energieinfrastruktur 45% des förderfähigen Gesamtvolumens ein, wodurch die PV-Anlage förderfähig wird. 


Plant ein Unternehmen beispielsweise ohnehin neue Maschinen, eine Produktionslinie, Betriebsausstattung oder andere förderfähige Investitionen, sollte die Energieversorgung frühzeitig in das Gesamtkonzept einbezogen werden.


Hinweis: Die konkrete Anwendung der 50-Prozent-Grenze und die Zuordnung einzelner Kostenpositionen sind anhand der jeweils geltenden GRW- und Landesbestimmungen für das konkrete Vorhaben zu prüfen.

Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik bei Unternehmen?

Eine Photovoltaikanlage erzeugt ihren Strom nicht zwangsläufig zu den Zeiten, in denen das Unternehmen den höchsten Energiebedarf hat. Hier kommt der Batteriespeicher ins Spiel.

Er kann überschüssige Solarenergie zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt für den betrieblichen Verbrauch bereitstellen. 


Damit können Unternehmen unter anderem:

  • ihren PV-Eigenverbrauch erhöhen,
  • Strombezug aus dem Netz reduzieren,
  • Erzeugung und Verbrauch zeitlich besser aufeinander abstimmen,
  • Lastspitzen reduzieren und
  • ihre betriebliche Energieversorgung optimieren.


Bei der Planung einer geförderten PV-Investition sollte deshalb nicht ausschließlich die maximal mögliche Anlagenleistung betrachtet werden. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus Lastprofil, Photovoltaikanlage, Speicher und betrieblichem Stromverbrauch.

Beispiel: Kleines Unternehmen im D-Fördergebiet

Angenommen, nach Prüfung des Unternehmens, des Standortes, des Vorhabens werden förderfähige Investitionsausgaben von 1.000.000 Euro anerkannt und für das Unternehmen kann ein Fördersatz von 20 Prozent angewendet werden.


Dann ergibt sich rechnerisch:


1.000.000 € × 20 % = 200.000 € Investitionszuschuss

Beispiel: Kleines Unternehmen im C+ Fördergebiet

Angenommen, nach Prüfung des Unternehmens, des Standortes, des Vorhabens werden förderfähige Investitionsausgaben von 1.000.000 Euro anerkannt und für das Unternehmen kann ein Fördersatz von 45 Prozent angewendet werden.


Dann ergibt sich rechnerisch:


1.000.000 € × 45 % = 450.000 € Investitionszuschuss

Wo ist eine GRW-Förderung für Photovoltaik möglich?

Die GRW ist eine Regionalförderung für strukturschwache Regionen. Entscheidend ist deshalb der Standort, an dem die Investition durchgeführt wird. Es handelt sich dabei nicht um eine Förderung, die flächendeckend für die neuen Bundesländer aber auch in einzelnen Landkreisen in den alten Bundesländern vorgesehen ist.


GRW-Fördergebiete befinden sich in verschiedenen strukturschwächeren Regionen Deutschlands. Besonders umfangreiche Fördermöglichkeiten bestehen in Teilen von:

  • Sachsen,
  • Brandenburg,
  • Thüringen,
  • Mecklenburg-Vorpommern,
  • Sachsen-Anhalt

sowie weiteren strukturschwächeren Regionen Deutschlands.

Was sind GRW-Fördergebiete?

Deutschland ist für die Regionalförderung in unterschiedliche Fördergebiete eingeteilt. Welche Fördermöglichkeiten an einem Standort bestehen, richtet sich unter anderem nach dieser regionalen Einstufung. Daraus folgt:


Zwei Unternehmen mit einem vergleichbaren Investitionsvorhaben können allein aufgrund ihrer unterschiedlichen Standorte unterschiedliche Fördermöglichkeiten besitzen.

Ist mein Unternehmensstandort ein GRW-Fördergebiet?

Für eine erste Förderprüfung ist deshalb die genaue Adresse der Betriebsstätte entscheidend, an der investiert werden soll. Nicht der Unternehmenssitz allein ist ausschlaggebend, sondern der Investitionsstandort des konkreten Vorhabens. Die Standortprüfung sollte deshalb einer der ersten Schritte sein.

Welche Regionen und Bundesländer kommen infrage?

Besonders relevant ist die GRW für Unternehmen in strukturschwächeren Regionen. Dazu gehören zahlreiche Standorte in Ostdeutschland, insbesondere in Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt. GRW-Fördergebiete gibt es jedoch auch in anderen Bundesländern.


Statt pauschal nach „GRW-Förderung in Sachsen“ oder „GRW-Förderung in Brandenburg“ zu entscheiden, sollte deshalb immer der konkrete Investitionsstandort anhand der aktuellen Fördergebietskarte und der jeweiligen Landesregelungen geprüft werden.

Welche Unternehmen / branchen können eine Photovoltaik-Förderung über GRW erhalten?

Nicht nur klassische Großindustrie kann für eine Investitionsförderung infrage kommen. Je nach Förderprogramm und Investitionsvorhaben können auch kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen relevant sein. Dazu können beispielsweise gehören:

  • produzierende Unternehmen,
  • Industrieunternehmen,
  • Handwerksbetriebe,
  • Logistikunternehmen,
  • bestimmte Dienstleistungsunternehmen,
  • Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie
  • weitere gewerbliche Unternehmen.

Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Förderfähigkeit. Geprüft werden müssen unter anderem:


Branche + Unternehmensgröße + Investitionsstandort + Investitionsvorhaben + förderfähige Ausgaben.


Eine allgemeine Branchenzugehörigkeit allein begründet deshalb noch keinen Förderanspruch.

Beispiel: Photovoltaik und Speicher als Teil einer geförderten Unternehmensinvestition

Ein mittelständisches Unternehmen plant die Modernisierung und Erweiterung seines Betriebs.


Gleichzeitig sind die Stromkosten ein wesentlicher Kostenfaktor.

Geplant werden deshalb:

  • neue Maschinen,
  • zusätzliche Betriebsausstattung,
  • eine Photovoltaikanlage und
  • ein Batteriespeicher.

Ohne vorherige Förderprüfung

Das Unternehmen holt Angebote für die Photovoltaikanlage ein.

Der PV-Anbieter bietet eine Finanzierung an oder verweist auf einen Förderkredit.

Parallel bestellt das Unternehmen seine neuen Maschinen.

Erst später wird geprüft, ob Zuschüsse möglich gewesen wären.

Das kann zu spät sein.

Mit vorherigeR Förderprüfung

Noch bevor verbindliche Aufträge ausgelöst werden, wird das gesamte Investitionsvorhaben betrachtet.

Geprüft wird:

  1. Liegt die Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet?
  2. Ist das Unternehmen grundsätzlich förderfähig?
  3. Welche Investitionen sind geplant?
  4. Welche davon sind förderfähig?
  5. Kann die Photovoltaikanlage Bestandteil des Vorhabens sein?
  6. Welche Anforderungen gelten für den Eigenverbrauch?
  7. Welche Rolle spielt der Batteriespeicher?
  8. Wie hoch sind die gesamten förderfähigen Ausgaben?
  9. Welche Förderquote kann am Investitionsstandort gelten?
  10. Welche weiteren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten können kombiniert werden?

Erst anschließend wird entschieden, wie die Gesamtinvestition umgesetzt und finanziert wird.

Genau darin liegt der Unterschied zwischen dem Kauf einer Photovoltaikanlage und einer förderstrategisch geplanten Unternehmensinvestition.

GRW-Zuschuss oder KfW-Kredit für die Photovoltaikanlage?

KfW-Förderkredite und GRW-Investitionszuschüsse erfüllen unterschiedliche Funktionen.

GRW / InvestitionszuschussKfW-Förderkredit
 Art Zuschuss Darlehen
 Förderart
 grundsätzlich nicht ja
 Rückzahlungja  programmspezifisch
 Standortabhägig ja
 programmspezifisch
 Unternehmensgröße relevant ja programmspezifisch
 PV / Energieverbraucheventuellprogrammspezifisch
 Batteriespeicher eventuell programmspezifisch

Deshalb sollte die Entscheidung nicht auf „GRW oder KfW?“ reduziert werden.


Ein Zuschuss kann einen Teil der Investitionskosten reduzieren. Für den verbleibenden Finanzierungsbedarf kann anschließend weiterhin eine passende Finanzierung erforderlich sein.


Die sinnvollere Reihenfolge lautet daher:


1. Zuschüsse prüfen → 2. Eigenkapital bestimmen → 3. verbleibenden Finanzierungsbedarf strukturieren.

Warum viele Unternehmen den PV-Investitionszuschuss übersehen

Photovoltaik wird am Markt überwiegend als eigenständige Investition angeboten.

Unternehmen beschäftigen sich deshalb zunächst mit Fragen wie:

  • Was kostet die Anlage?
  • Wie hoch ist die jährliche Stromproduktion?
  • Wie schnell amortisiert sie sich?
  • Welcher Kredit finanziert die Anlage?
  • Wie groß sollte der Speicher sein?


Die Frage nach einem Investitionszuschuss für das Gesamtvorhaben wird dabei leicht übersehen.


Hinzu kommt, dass die GRW häufig mit Maschinen, Produktionsanlagen und Standorterweiterungen verbunden wird und nicht unmittelbar mit Photovoltaik. Genau daraus ergibt sich die Informationslücke:


Die interessante Förderung muss nicht „Photovoltaik-Förderung“ heißen, damit eine Photovoltaikanlage förderfähig sein kann.


Für Unternehmen mit geplanten betrieblichen Investitionen kann es deshalb sinnvoll sein, zuerst das gesamte Investitionsvorhaben und erst danach einzelne Finanzierungsprodukte zu betrachten.

Die häufigsten Fehler bei der Photovoltaik-Förderung

PV-Anlage bestellen, bevor die Förderung geprüft wurde

Der Vorhabensbeginn ist bei Investitionsförderprogrammen ein zentraler Punkt.


Wer zu früh verbindliche Verträge abschließt, kann (wird) dadurch Fördermöglichkeiten verlieren.

Nur nach einem KfW-Kredit suchen

Ein Förderkredit kann sinnvoll sein, ersetzt aber nicht die Prüfung möglicher Investitionszuschüsse.

Photovoltaik als isolierte Investition betrachten

Stehen gleichzeitig weitere Unternehmensinvestitionen an, sollte geprüft werden, ob diese gemeinsam betrachtet werden können.

Batteriespeicher nicht frühzeitig einbeziehen

Soll ein hoher Anteil des Solarstroms selbst genutzt werden, kann der Speicher ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts sein.

GRW-Fördergebiet nicht prüfen

Die Fördermöglichkeiten sind regional unterschiedlich. Der konkrete Investitionsstandort muss deshalb frühzeitig geprüft werden.

Förderfähige Gesamtausgaben falsch berechnen

Nicht jede geplante Ausgabe ist automatisch förderfähig. Entscheidend sind die Bestimmungen des jeweiligen Programms.

Eigenverbrauch und Lastprofil nicht ausreichend berücksichtigen

Die technisch größte Photovoltaikanlage ist nicht automatisch die förderstrategisch oder wirtschaftlich sinnvollste Lösung.

Photovoltaik-Förderung prüfen: So gehen Unternehmen vor

1. Investitionsstandort prüfen

Zunächst wird ermittelt, ob die Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet liegt und welche weiteren regionalen Förderprogramme verfügbar sind.

2. Unternehmensgröße und Branche bestimmen

KMU und größere Unternehmen können unterschiedlichen Förderbedingungen unterliegen.

3. Gesamte geplante Investition erfassen

Nicht nur die Photovoltaikanlage betrachten: Welche Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder sonstigen betrieblichen Investitionen sind ebenfalls geplant?

4. Stromverbrauch und Lastprofil analysieren

Wie viel Strom benötigt das Unternehmen und zu welchen Tages- und Jahreszeiten?

5. Photovoltaikanlage und Speicher dimensionieren

PV-Leistung und Speicherkapazität sollten zum betrieblichen Verbrauch und zum Investitionskonzept passen.

6. Förderfähige Ausgaben bestimmen

Nun wird geprüft, welche Kosten in das Fördervorhaben aufgenommen werden können.

7. GRW und alternative Programme vergleichen

Neben der GRW können Landesprogramme und weitere Förderinstrumente relevant sein.

8. Förderquote und Zuschuss berechnen

Auf Grundlage des Standorts, der Unternehmensgröße und der förderfähigen Ausgaben lässt sich das mögliche Zuschussvolumen bestimmen.

9. Antrag vor Vorhabensbeginn vorbereiten

Erst wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind, sollte die Umsetzung verbindlich angestoßen werden.

10. Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils planen

Nach Berücksichtigung möglicher Zuschüsse kann der tatsächliche Finanzierungsbedarf bestimmt werden.

Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung für Unternehmen

Kann eine Photovoltaikanlage über die GRW gefördert werden?

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Photovoltaikanlage Bestandteil eines GRW-geförderten betrieblichen Investitionsvorhabens sein. Entscheidend sind unter anderem Investitionsstandort, Unternehmen, Gesamtvorhaben und die konkrete Nutzung der Anlage.

Wird eine PV-Anlage für den Eigenverbrauch gefördert?

Der betriebliche Eigenverbrauch des erzeugten Stroms kann für die förderrechtliche Einordnung eine zentrale Rolle spielen. Die konkreten Voraussetzungen müssen anhand des jeweiligen Förderprogramms geprüft werden.

Kann ein Batteriespeicher ebenfalls gefördert werden?

Ein Batteriespeicher kann abhängig von Förderprogramm und Ausgestaltung des Vorhabens in die Investitionsplanung einbezogen werden. Seine Förderfähigkeit ist im Einzelfall zu prüfen.

Darf überschüssiger Solarstrom eingespeist werden?

Die zulässige Nutzung beziehungsweise Einspeisung des erzeugten Stroms hängt von den konkreten Förderbestimmungen ab. Im GRW Förderprogramm darf die Strom eingespeißt aber nicht vergptet werden. Die PV-Anlage sollte daher zur Einspeisung dimensioniert werden.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine gewerbliche Photovoltaikanlage?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Fördersatz. Die mögliche Förderhöhe hängt insbesondere von Standort, Unternehmensgröße, Fördergebiet, Investitionsvorhaben und den förderfähigen Ausgaben ab.

Welche Unternehmen sind GRW-förderfähig?

Die Förderfähigkeit richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie Standort, Branche, Unternehmensgröße und Art des Investitionsvorhabens. Eine pauschale Förderfähigkeit für einzelne Branchen besteht nicht.

Wo gibt es GRW-Förderung?

GRW-Fördergebiete befinden sich in strukturschwächeren Regionen Deutschlands. Umfangreiche Fördergebiete bestehen unter anderem in Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sowie in weiteren Regionen Deutschlands.

Kann ich GRW und KfW kombinieren?

Die Kombination verschiedener Förder- und Finanzierungsinstrumente kann grundsätzlich relevant sein. Dabei müssen die jeweiligen Programm-, Kumulierungs- und Beihilfevorschriften berücksichtigt werden.

Muss der Förderantrag vor Bestellung der Photovoltaikanlage gestellt werden?

Die Regelungen zum Vorhabensbeginn müssen unbedingt beachtet werden. Deshalb sollte die Förderfähigkeit vor verbindlichen Bestellungen und Vertragsabschlüssen geprüft werden.

Welche Kosten einer Photovoltaikanlage sind förderfähig?

Welche Kosten anerkannt werden können, hängt vom konkreten Förderprogramm und der Ausgestaltung des Gesamtvorhabens ab. Neben der PV-Anlage können gegebenenfalls weitere technische Komponenten relevant sein.

Kann eine bereits bestellte Photovoltaikanlage nachträglich gefördert werden?

Ein bereits erfolgter Vorhabensbeginn kann einer Förderung entgegenstehen. Deshalb sollte eine mögliche Förderung grundsätzlich vor der verbindlichen Beauftragung geprüft werden.

Ist eine PV-Anlage auch ohne Batteriespeicher förderfähig?

Ein Batteriespeicher ist nicht automatisch Voraussetzung jeder Photovoltaik-Förderung. Entscheidend sind das konkrete Förderprogramm, die Nutzung des erzeugten Stroms und die Ausgestaltung des Investitionsvorhabens.

Ist eine PV-Anlage auch ohne Batteriespeicher förderfähig?

Ein Batteriespeicher ist nicht automatisch Voraussetzung jeder Photovoltaik-Förderung. Entscheidend sind das konkrete Förderprogramm, die Nutzung des erzeugten Stroms und die Ausgestaltung des Investitionsvorhabens.

Photovoltaik-Förderung für Ihr Unternehmen prüfen

Wenn Ihr Unternehmen eine Photovoltaikanlage plant, sollten Sie nicht ausschließlich Anlagenpreise und Finanzierungskonditionen vergleichen.

Prüfen Sie zuerst, ob für Ihre geplante Gesamtinvestition ein Investitionszuschuss infrage kommt.

Besonders interessant kann dies sein, wenn:

  • Ihr Unternehmen in einem GRW-Fördergebiet investiert,
  • ohnehin Maschinen, Anlagen oder andere betriebliche Investitionen geplant sind,
  • die Photovoltaikanlage den eigenen Stromverbrauch decken soll und
  • Photovoltaik und Batteriespeicher frühzeitig in die Gesamtinvestition integriert werden.

Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben relevant:

  • Investitionsstandort
  • Branche
  • Unternehmensgröße
  • geplante Investitionen
  • Investitionsvolumen
  • geplanter Investitionszeitraum
  • Stromverbrauch und Lastprofil
  • geplante PV-Leistung
  • geplanter Batteriespeicher

Lassen Sie die Fördermöglichkeiten prüfen, bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage verbindlich beauftragen.

Interesse geweckt?
​Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer