mehr als 2000 Beratungen
mehr als 100 Mio. € Zuschüsse
Fördermittel Erfahrung seit 2010
erfolgsbasiertes Honorar
Beratungsförderung möglich
99 % Erfolgsquote zur Bewilligung
Photovoltaik-Förderung für Unternehmen:
Zuschüsse für PV-Anlagen und Batteriespeicher
Photovoltaikanlagen für Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur über einen Kredit finanziert, sondern im Rahmen eines größeren betrieblichen Investitionsvorhabens auch bezuschusst werden. Eine besonders interessante Möglichkeit ist die GRW-Investitionsförderung in strukturschwächeren Regionen Deutschlands.
Dabei kommt es nicht allein auf die Photovoltaikanlage an. Entscheidend sind unter anderem der Investitionsstandort, die Unternehmensgröße, das gesamte Investitionsvorhaben und die Nutzung des erzeugten Stroms. Soll die PV-Anlage vor allem den betrieblichen Strombedarf decken, kann auch ein Batteriespeicher ein wichtiger Bestandteil des Energiekonzepts sein.
Für Unternehmen bedeutet das: Bevor eine PV-Anlage bestellt oder lediglich nach einem günstigen Kredit gesucht wird, sollten mögliche Investitionszuschüsse geprüft werden. Gerade wenn ohnehin Investitionen in Maschinen, Anlagen, Betriebsausstattung oder einen Unternehmensstandort geplant sind, kann sich daraus eine bislang wenig bekannte Fördermöglichkeit ergeben.
Der kostenfreie Fördermittel-Check für Unternehmen
Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!
Welche Förderung gibt es für Photovoltaik bei Unternehmen?
Wer nach einer Photovoltaik-Förderung für Unternehmen sucht, findet unterschiedliche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Dazu gehören insbesondere:
- Investitionszuschüsse
- die GRW-Investitionsförderung
- Investitionsprogramme der Bundesländer
- KfW-Förderkredite
- Finanzierungsprogramme der Landesförderinstitute
- weitere Programme für Energieeffizienz und Transformation
Dabei sollte zwischen Zuschuss und Finanzierung unterschieden werden.
Bei einem Förderkredit erhält das Unternehmen ein Darlehen zu den Bedingungen des jeweiligen Förderprogramms. Das aufgenommene Kapital muss zurückgezahlt werden. Ein Investitionszuschuss funktioniert anders: Er kann einen Teil der förderfähigen Investitionskosten übernehmen und reduziert damit unmittelbar den vom Unternehmen selbst zu finanzierenden Investitionsbetrag.
Deshalb sollte die erste Frage nicht lauten:
„Wie finanziere ich meine Photovoltaikanlage?“
Sondern:
„Kann meine Photovoltaikanlage Bestandteil eines zuschussfähigen Investitionsvorhabens sein?“
Erst wenn mögliche Zuschüsse geprüft wurden, sollte die Finanzierung des verbleibenden Investitionsvolumens strukturiert werden.
Photovoltaik über die GRW fördern lassen
Eine für Unternehmen besonders interessante Möglichkeit ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – kurz GRW.
Die GRW wird häufig mit klassischen Unternehmensinvestitionen wie Maschinen, Produktionsanlagen, Betriebsausstattung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte verbunden.
Weniger bekannt ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Investitionen in die betriebliche Energieversorgung Bestandteil eines solchen Investitionsvorhabens sein können.
Damit kann eine Photovoltaikanlage förderstrategisch eine völlig andere Bedeutung bekommen:
Sie wird nicht isoliert als Solaranlage betrachtet, sondern als Bestandteil einer größeren betrieblichen Investition.
Die 50-Prozent-Regel: Warum die PV-Anlage Teil einer größeren Investition sein muss!!!
Ein besonders wichtiger Punkt bei der Einbindung einer Photovoltaikanlage in die Investitionsförderung ist das Verhältnis zwischen der Energieinvestition und dem gesamten förderfähigen Investitionsvorhaben. Für die GRW-Förderung ist deshalb nicht nur entscheidend, wie teuer die Photovoltaikanlage ist, sondern wie sie sich in die gesamte Unternehmensinvestition einordnet. Bei der konkreten Förderprüfung ist insbesondere zu beachten, dass Investitionen in die Energieversorgung nicht unbegrenzt den gesamten Charakter des Investitionsvorhabens bestimmen können.
Für die Planung bedeutet das:
Die Kosten der Photovoltaikanlage müssen im Verhältnis zu den gesamten förderfähigen Ausgaben betrachtet werden.
Beispiel für eine Unternehmensinvestition
Ein produzierendes Unternehmen aus Sachsen (auch jedes andere Unternehmen plant Investitionen von insgesamt 1.000.000 Euro:
| Investition | Betrag |
| Maschinen und Anlagen | 400.000 € |
| Betriebsausstattung / Infrastruktur | 150.000 € |
| Photovoltaikanlage | 300.000 € |
| Batteriespeicher / Energieinfrastruktur | 150.000 € |
| Gesamtinvestition | 1.000.000 € |
In diesem Beispiel nimmt die Photovoltaikanlage inkl Batteriespeicher und Energieinfrastruktur 45% des förderfähigen Gesamtvolumens ein, wodurch die PV-Anlage förderfähig wird.
Plant ein Unternehmen beispielsweise ohnehin neue Maschinen, eine Produktionslinie, Betriebsausstattung oder andere förderfähige Investitionen, sollte die Energieversorgung frühzeitig in das Gesamtkonzept einbezogen werden.
Hinweis: Die konkrete Anwendung der 50-Prozent-Grenze und die Zuordnung einzelner Kostenpositionen sind anhand der jeweils geltenden GRW- und Landesbestimmungen für das konkrete Vorhaben zu prüfen.
Wie hoch ist die Förderung für Photovoltaik bei Unternehmen?
Eine Photovoltaikanlage erzeugt ihren Strom nicht zwangsläufig zu den Zeiten, in denen das Unternehmen den höchsten Energiebedarf hat. Hier kommt der Batteriespeicher ins Spiel.
Er kann überschüssige Solarenergie zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt für den betrieblichen Verbrauch bereitstellen.
Damit können Unternehmen unter anderem:
- ihren PV-Eigenverbrauch erhöhen,
- Strombezug aus dem Netz reduzieren,
- Erzeugung und Verbrauch zeitlich besser aufeinander abstimmen,
- Lastspitzen reduzieren und
- ihre betriebliche Energieversorgung optimieren.
Bei der Planung einer geförderten PV-Investition sollte deshalb nicht ausschließlich die maximal mögliche Anlagenleistung betrachtet werden. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel aus Lastprofil, Photovoltaikanlage, Speicher und betrieblichem Stromverbrauch.
Beispiel: Kleines Unternehmen im D-Fördergebiet
Angenommen, nach Prüfung des Unternehmens, des Standortes, des Vorhabens werden förderfähige Investitionsausgaben von 1.000.000 Euro anerkannt und für das Unternehmen kann ein Fördersatz von 20 Prozent angewendet werden.
Dann ergibt sich rechnerisch:
1.000.000 € × 20 % = 200.000 € Investitionszuschuss
Beispiel: Kleines Unternehmen im C+ Fördergebiet
Angenommen, nach Prüfung des Unternehmens, des Standortes, des Vorhabens werden förderfähige Investitionsausgaben von 1.000.000 Euro anerkannt und für das Unternehmen kann ein Fördersatz von 45 Prozent angewendet werden.
Dann ergibt sich rechnerisch:
1.000.000 € × 45 % = 450.000 € Investitionszuschuss
Wo ist eine GRW-Förderung für Photovoltaik möglich?
Die GRW ist eine Regionalförderung für strukturschwache Regionen. Entscheidend ist deshalb der Standort, an dem die Investition durchgeführt wird. Es handelt sich dabei nicht um eine Förderung, die flächendeckend für die neuen Bundesländer aber auch in einzelnen Landkreisen in den alten Bundesländern vorgesehen ist.
GRW-Fördergebiete befinden sich in verschiedenen strukturschwächeren Regionen Deutschlands. Besonders umfangreiche Fördermöglichkeiten bestehen in Teilen von:
- Sachsen,
- Brandenburg,
- Thüringen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Sachsen-Anhalt
sowie weiteren strukturschwächeren Regionen Deutschlands.
Welche Unternehmen / branchen können eine Photovoltaik-Förderung über GRW erhalten?
Nicht nur klassische Großindustrie kann für eine Investitionsförderung infrage kommen. Je nach Förderprogramm und Investitionsvorhaben können auch kleine und mittlere Unternehmen verschiedener Branchen relevant sein. Dazu können beispielsweise gehören:
- produzierende Unternehmen,
- Industrieunternehmen,
- Handwerksbetriebe,
- Logistikunternehmen,
- bestimmte Dienstleistungsunternehmen,
- Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie
- weitere gewerbliche Unternehmen.
Entscheidend ist jedoch immer die konkrete Förderfähigkeit. Geprüft werden müssen unter anderem:
Branche + Unternehmensgröße + Investitionsstandort + Investitionsvorhaben + förderfähige Ausgaben.
Eine allgemeine Branchenzugehörigkeit allein begründet deshalb noch keinen Förderanspruch.
Beispiel: Photovoltaik und Speicher als Teil einer geförderten Unternehmensinvestition
Ein mittelständisches Unternehmen plant die Modernisierung und Erweiterung seines Betriebs.
Gleichzeitig sind die Stromkosten ein wesentlicher Kostenfaktor.
Geplant werden deshalb:
- neue Maschinen,
- zusätzliche Betriebsausstattung,
- eine Photovoltaikanlage und
- ein Batteriespeicher.
Ohne vorherige Förderprüfung
Das Unternehmen holt Angebote für die Photovoltaikanlage ein.
Der PV-Anbieter bietet eine Finanzierung an oder verweist auf einen Förderkredit.
Parallel bestellt das Unternehmen seine neuen Maschinen.
Erst später wird geprüft, ob Zuschüsse möglich gewesen wären.
Das kann zu spät sein.
Mit vorherigeR Förderprüfung
Noch bevor verbindliche Aufträge ausgelöst werden, wird das gesamte Investitionsvorhaben betrachtet.
Geprüft wird:
- Liegt die Betriebsstätte in einem GRW-Fördergebiet?
- Ist das Unternehmen grundsätzlich förderfähig?
- Welche Investitionen sind geplant?
- Welche davon sind förderfähig?
- Kann die Photovoltaikanlage Bestandteil des Vorhabens sein?
- Welche Anforderungen gelten für den Eigenverbrauch?
- Welche Rolle spielt der Batteriespeicher?
- Wie hoch sind die gesamten förderfähigen Ausgaben?
- Welche Förderquote kann am Investitionsstandort gelten?
- Welche weiteren Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten können kombiniert werden?
Erst anschließend wird entschieden, wie die Gesamtinvestition umgesetzt und finanziert wird.
Genau darin liegt der Unterschied zwischen dem Kauf einer Photovoltaikanlage und einer förderstrategisch geplanten Unternehmensinvestition.
GRW-Zuschuss oder KfW-Kredit für die Photovoltaikanlage?
| GRW / Investitionszuschuss | KfW-Förderkredit | |
| Art | Zuschuss | Darlehen |
| Förderart | grundsätzlich nicht | ja |
| Rückzahlung | ja | programmspezifisch |
| Standortabhägig | ja | programmspezifisch |
| Unternehmensgröße relevant | ja | programmspezifisch |
| PV / Energieverbrauch | eventuell | programmspezifisch |
| Batteriespeicher | eventuell | programmspezifisch |
Deshalb sollte die Entscheidung nicht auf „GRW oder KfW?“ reduziert werden.
Ein Zuschuss kann einen Teil der Investitionskosten reduzieren. Für den verbleibenden Finanzierungsbedarf kann anschließend weiterhin eine passende Finanzierung erforderlich sein.
Die sinnvollere Reihenfolge lautet daher:
1. Zuschüsse prüfen → 2. Eigenkapital bestimmen → 3. verbleibenden Finanzierungsbedarf strukturieren.
Warum viele Unternehmen den PV-Investitionszuschuss übersehen
Photovoltaik wird am Markt überwiegend als eigenständige Investition angeboten.
Unternehmen beschäftigen sich deshalb zunächst mit Fragen wie:
- Was kostet die Anlage?
- Wie hoch ist die jährliche Stromproduktion?
- Wie schnell amortisiert sie sich?
- Welcher Kredit finanziert die Anlage?
- Wie groß sollte der Speicher sein?
Die Frage nach einem Investitionszuschuss für das Gesamtvorhaben wird dabei leicht übersehen.
Hinzu kommt, dass die GRW häufig mit Maschinen, Produktionsanlagen und Standorterweiterungen verbunden wird und nicht unmittelbar mit Photovoltaik. Genau daraus ergibt sich die Informationslücke:
Die interessante Förderung muss nicht „Photovoltaik-Förderung“ heißen, damit eine Photovoltaikanlage förderfähig sein kann.
Für Unternehmen mit geplanten betrieblichen Investitionen kann es deshalb sinnvoll sein, zuerst das gesamte Investitionsvorhaben und erst danach einzelne Finanzierungsprodukte zu betrachten.
Die häufigsten Fehler bei der Photovoltaik-Förderung
Photovoltaik-Förderung prüfen: So gehen Unternehmen vor
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Förderung für Unternehmen
Photovoltaik-Förderung für Ihr Unternehmen prüfen
Wenn Ihr Unternehmen eine Photovoltaikanlage plant, sollten Sie nicht ausschließlich Anlagenpreise und Finanzierungskonditionen vergleichen.
Prüfen Sie zuerst, ob für Ihre geplante Gesamtinvestition ein Investitionszuschuss infrage kommt.
Besonders interessant kann dies sein, wenn:
- Ihr Unternehmen in einem GRW-Fördergebiet investiert,
- ohnehin Maschinen, Anlagen oder andere betriebliche Investitionen geplant sind,
- die Photovoltaikanlage den eigenen Stromverbrauch decken soll und
- Photovoltaik und Batteriespeicher frühzeitig in die Gesamtinvestition integriert werden.
Für eine erste Einschätzung sind insbesondere folgende Angaben relevant:
- Investitionsstandort
- Branche
- Unternehmensgröße
- geplante Investitionen
- Investitionsvolumen
- geplanter Investitionszeitraum
- Stromverbrauch und Lastprofil
- geplante PV-Leistung
- geplanter Batteriespeicher
Lassen Sie die Fördermöglichkeiten prüfen, bevor Sie Ihre Photovoltaikanlage verbindlich beauftragen.
Interesse geweckt?
Lassen Sie sich von uns beraten!
Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer

