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Hammer & Brücher Fördermittelberatung
Hammer & Brücher Fördermittelberatung
Zuschüsse für Investitionen, FuE, Digitalisierung u. V. m.
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     JTF Förderung - Zuschüsse für Investitionen 
     in der Braunkohleregion Lausitz 

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Inhaltsverzeichnis

​JTF Förderung in der Lausitz – Förderung für Unternehmen im Strukturwandel

Mit dem Just Transition Fund (JTF) Lausitz unterstützt das Land Brandenburg Unternehmen im Lausitzer Revier bei der Bewältigung des Strukturwandels nach dem Ausstieg aus der Braunkohle. Ziel des Förderprogramms ist es, neue Arbeitsplätze zu schaffen, die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken und Investitionen in zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu fördern.


Unternehmen profitieren von attraktiven Zuschüssen für Investitionen, Transformationsberatungen und – im Falle junger Unternehmen – vom Startgeld Lausitz. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des passenden Fördertatbestands und begleiten Sie von der Fördermittelprüfung bis zur erfolgreichen Antragstellung.

​Förderung JTF: Das ​Wichtigste in Kürze

  • JTF = Just Transition Fund (Fonds für einen gerechten Übergang)
  • Förderprogramm der Europäischen Union zur Unterstützung des Strukturwandels in den Kohleregionen  (Landkreise Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße und kreisfreie Stadt Cottbus)
  • Umsetzung durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

  • Ziel ist die Schaffung neuer wirtschaftlicher Perspektiven, die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Region
  • Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von attraktiven Förderquoten
  • Förderfähig sind insbesondere Investitionen im verarbeitenden Gewerbe sowie in weiteren wirtschaftsnahen Branchen
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen

​Aktuelles zur JTF-Förderung Lausitz

Für die Unternehmensförderung stehen im Rahmen des EFRE-/JTF-Programms rund 238 Millionen Euro zur Verfügung. Davon entfallen etwa 170 Millionen Euro auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und rund 68 Millionen Euro auf Großunternehmen. Neben Investitionszuschüssen umfasst das Programm weiterhin die Transformationsberatung sowie das Startgeld Lausitz für junge Unternehmen.


Da das Förderprogramm stark nachgefragt wird und die Mittel bis zum Ende der Förderperiode 2027 zur Verfügung stehen, empfiehlt es sich, geplante Investitionen frühzeitig prüfen zu lassen und den Förderantrag vor Beginn des Vorhabens einzureichen. So können Unternehmen ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal nutzen.

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Martin Hammer, Geschäftsführer

​JTF Förderung Lausitz – Investitionszuschüsse für Unternehmen im Strukturwandel

Der Just Transition Fund (JTF) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union, das Regionen beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unterstützt. In Deutschland profitieren insbesondere die ehemaligen Braunkohlereviere von diesem Förderprogramm. Für Unternehmen im brandenburgischen Teil der Lausitz bietet die JTF Förderung Lausitz attraktive Zuschüsse für Investitionen, Innovationen und die Transformation bestehender Geschäftsmodelle.


Mit der JTF Förderung Lausitz verfolgt das Land Brandenburg das Ziel, die wirtschaftlichen Folgen des Kohleausstiegs abzufedern und gleichzeitig neue Perspektiven für Unternehmen, Beschäftigte und die gesamte Region zu schaffen. Die Umsetzung erfolgt durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).


Unternehmen erhalten über die JTF Förderung Lausitz finanzielle Unterstützung für Investitionen in moderne Produktionsanlagen, Digitalisierung, neue Produkte, neue Dienstleistungen sowie die Erweiterung oder Diversifizierung bestehender Betriebsstätten. Darüber hinaus werden Transformationsberatungen und mit dem Startgeld Lausitz auch junge Unternehmen und Existenzgründungen gefördert.


Für viele Unternehmen stellt die JTF Förderung Lausitz eine einmalige Gelegenheit dar, geplante Investitionen mit einem erheblichen Zuschuss umzusetzen und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.

Wer ist antragsberechtigt?

Die JTF Förderung Lausitz richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ihre Investitionen im brandenburgischen Lausitzer Revier durchführen. Zielgruppe sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die einen aktiven Beitrag zum wirtschaftlichen Strukturwandel leisten.

Antragsberechtigt sind unter anderem:

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Großunternehmen (je nach Fördertatbestand)
  • Unternehmensgründer
  • Existenzgründer im Rahmen des Startgeldes Lausitz
  • Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes
  • Handwerksbetriebe
  • Beherbergungsbetriebe
  • Gastronomiebetriebe
  • Bauunternehmen
  • Logistikunternehmen
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Unternehmen der Umwelt- und Energietechnik
  • Handelsunternehmen (soweit nach Förderrichtlinie zulässig)

Die JTF Förderung Lausitz richtet sich nicht ausschließlich an Industrieunternehmen. Auch Unternehmen aus dem Gastgewerbe oder anderen wirtschaftsnahen Branchen können förderfähig sein, sofern das Investitionsvorhaben einen nachhaltigen Beitrag zum Strukturwandel der Lausitz leistet.


Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von besonders attraktiven Förderquoten und zusätzlichen Fördermöglichkeiten. Die genaue Förderfähigkeit hängt jedoch immer vom konkreten Investitionsvorhaben und den beihilferechtlichen Vorgaben ab.

Welche Branchen profitieren besonders von der JTF Förderung Lausitz?

Die JTF Förderung Lausitz verfolgt das Ziel, die wirtschaftliche Basis der Region zu verbreitern und neue Wertschöpfung zu schaffen. Deshalb stehen insbesondere Unternehmen im Fokus, die Arbeitsplätze sichern oder neue Beschäftigung schaffen.

Zu den wichtigsten förderfähigen Branchen zählen:


Verarbeitendes Gewerbe

Das produzierende Gewerbe bildet den Schwerpunkt der JTF Förderung Lausitz. Gefördert werden beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen:

  • Maschinenbau
  • Metallverarbeitung
  • Kunststoffindustrie
  • Lebensmittelproduktion
  • Holzverarbeitung
  • Elektrotechnik
  • Umwelttechnik
  • Medizintechnik

Investitionen in moderne Produktionsanlagen, Automatisierung oder Digitalisierung tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nachhaltig zu verbessern.


Gastgewerbe

Auch Hotels, Pensionen und gastronomische Betriebe können im Rahmen der JTF Förderung Lausitz unterstützt werden.

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Erweiterung von Hotelkapazitäten
  • Modernisierung bestehender Gebäude
  • energetische Sanierungen
  • Digitalisierung von Hotel- und Gastronomiebetrieben
  • Modernisierung von Gästebereichen
  • Investitionen in nachhaltige Tourismusangebote

Gerade im Lausitzer Strukturwandel spielt der Tourismus eine immer wichtigere Rolle als wirtschaftlicher Wachstumsmotor.


Handwerk

Viele Handwerksbetriebe investieren regelmäßig in neue Maschinen oder moderne Werkstattausstattungen.

Die JTF Förderung Lausitz kann unter anderem Investitionen unterstützen in:

  • Werkstattmodernisierung
  • Maschinen
  • Fahrzeugtechnik
  • Digitalisierung
  • Energieeffizienz
  • Automatisierung

Umwelt- und Energietechnik

Ein besonderer Fokus liegt auf Unternehmen, die innovative Lösungen für eine klimafreundliche Wirtschaft entwickeln.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • erneuerbare Energien
  • Wasserstofftechnologien
  • Recycling
  • Ressourceneffizienz
  • Umwelttechnik
  • Kreislaufwirtschaft

Diese Branchen tragen unmittelbar zum Strukturwandel der Lausitz bei.

Wichtige Fördervoraussetzungen

Damit Unternehmen die JTF Förderung Lausitz erhalten können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden.

Das Vorhaben muss im Fördergebiet umgesetzt werden

Eine der wichtigsten Voraussetzungen besteht darin, dass die Investition innerhalb des brandenburgischen Lausitzer Reviers durchgeführt wird. Der Investitionsstandort entscheidet darüber, ob eine Förderung grundsätzlich möglich ist.


Antragstellung vor Beginn des Vorhabens

Wie bei nahezu allen Investitionsförderprogrammen gilt auch bei der JTF Förderung LausitzMit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst begonnen werden, nachdem der Förderantrag gestellt wurde. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann dazu führen, dass die gesamte Förderung ausgeschlossen wird.


Wirtschaftliche Tragfähigkeit

Das Unternehmen muss nachweisen, dass das Investitionsvorhaben wirtschaftlich sinnvoll und langfristig tragfähig ist. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Businessplan
  • Investitionsplanung
  • Finanzierungsplan
  • Rentabilitätsberechnung
  • Liquiditätsplanung

Diese Unterlagen dienen der ILB als Grundlage für die Förderentscheidung.

Beitrag zum Strukturwandel

Die JTF Förderung Lausitz unterstützt ausschließlich Investitionen, die einen Beitrag zum wirtschaftlichen Wandel der Region leisten. Dies kann beispielsweise erfolgen durch:

  • Schaffung neuer Arbeitsplätze
  • Sicherung bestehender Beschäftigung
  • Einführung neuer Produkte
  • Diversifizierung des Unternehmens
  • Erschließung neuer Märkte
  • Modernisierung von Produktionsprozessen
  • Digitalisierung
  • Innovationen
  • nachhaltige Investitionen

Je deutlicher dieser Beitrag dargestellt werden kann, desto besser sind in der Regel die Erfolgsaussichten des Förderantrags.


Einhaltung des Beihilferechts

Die Förderung erfolgt auf Grundlage verschiedener europäischer Beihilfevorschriften. Je nach Fördertatbestand gelten unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich:

  • Unternehmensgröße
  • maximaler Förderhöhe
  • beihilferechtlicher Obergrenzen
  • Kombination mit anderen Förderprogrammen

Deshalb empfiehlt sich bereits vor Antragstellung eine professionelle Fördermittelprüfung.

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​Wie wird im Rahmen der JTF Förderung Lausitz gefördert?

Die JTF Förderung Lausitz erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Unternehmen erhalten somit einen direkten Investitionszuschuss, der – im Gegensatz zu einem Darlehen – nicht zurückgezahlt werden muss. Ziel der Förderung ist es, Investitionen anzureizen, die den wirtschaftlichen Strukturwandel in der Lausitz unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig stärken.


Die Höhe der Förderung richtet sich unter anderem nach:

  • der Unternehmensgröße,
  • dem Investitionsvorhaben,
  • dem jeweiligen Fördertatbestand,
  • dem Standort der Investition sowie
  • der beihilferechtlichen Grundlage.

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren von attraktiven Förderquoten. Für produktive Investitionen können – abhängig vom Einzelfall – Zuschüsse von bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben gewährt werden. Neben Investitionszuschüssen umfasst die JTF Förderung Lausitz auch Transformationsberatungen sowie das Startgeld Lausitz für junge Unternehmen.


Ein großer Vorteil der JTF Förderung Lausitz besteht darin, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden kann. Beispielsweise kann geprüft werden, ob zusätzlich Programme wie die Forschungszulage, die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) oder geeignete KfW-Förderprogramme genutzt werden können. Dabei müssen jedoch stets die geltenden beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Was ist Gegenstand der JTF Förderung?

Die JTF Förderung Lausitz unterstützt Investitionen, die einen nachhaltigen Beitrag zum wirtschaftlichen Wandel der Region leisten. Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die Unternehmen zukunftsfähig aufstellen, neue Wertschöpfung schaffen und Beschäftigung sichern oder ausbauen.


Zu den wichtigsten Fördergegenständen gehören:

Produktive Investitionen

Den Schwerpunkt der JTF Förderung Lausitz bilden produktive Investitionen in Unternehmen. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Errichtung neuer Betriebsstätten
  • Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • grundlegende Modernisierung von Produktionsanlagen
  • Diversifizierung der Produktion
  • Einführung neuer Produkte
  • Einführung neuer Dienstleistungen
  • grundlegende Änderung von Produktionsprozessen

Gerade Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes nutzen die JTF Förderung Lausitz, um ihre Produktion zu modernisieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.


Maschinen und technische Anlagen

Gefördert werden unter anderem Investitionen in:

  • Produktionsmaschinen
  • Fertigungsanlagen
  • Automatisierungstechnik
  • Robotik
  • Lagertechnik
  • innerbetriebliche Logistik
  • Prüf- und Messtechnik

Diese Investitionen ermöglichen es Unternehmen, ihre Produktivität zu steigern und den steigenden Anforderungen des internationalen Wettbewerbs gerecht zu werden.


Digitalisierung

Ein weiterer Schwerpunkt der JTF Förderung Lausitz liegt auf der Digitalisierung von Unternehmen. Förderfähig können beispielsweise sein:

  • ERP-Systeme
  • MES-Systeme
  • CRM-Lösungen
  • Produktionssoftware
  • IT-Infrastruktur
  • Cloud-Lösungen
  • digitale Fertigungsprozesse

Durch die Digitalisierung werden Prozesse effizienter gestaltet und neue Geschäftsmodelle ermöglicht.


Immaterielle Wirtschaftsgüter

Neben klassischen Sachinvestitionen können auch immaterielle Wirtschaftsgüter Bestandteil der JTF Förderung Lausitz sein. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Software
  • Patente
  • Lizenzen
  • Know-how
  • technische Verfahren

Diese Investitionen spielen insbesondere bei innovativen Unternehmen eine wichtige Rolle.


Transformationsberatung

Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Transformationsberatung in Anspruch nehmen. Dabei unterstützen spezialisierte Berater Unternehmen beispielsweise bei:

  • der Entwicklung neuer Geschäftsmodelle,
  • der strategischen Neuausrichtung,
  • der Digitalisierung,
  • der Erschließung neuer Märkte,
  • der Transformation infolge des Kohleausstiegs.

Die Transformationsberatung soll Unternehmen dabei helfen, ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. 

Wo wird mittels der JTF Förderung gefördert?

Die JTF Förderung Lausitz ist ein regional begrenztes Förderprogramm.


Gefördert werden ausschließlich Investitionen, die im brandenburgischen Lausitzer Revier durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass der Just Transition Fund gezielt Regionen unterstützt, die besonders stark vom Ausstieg aus der Braunkohleverstromung betroffen sind.


Das Fördergebiet wurde auf Grundlage des Territorialen Plans für einen gerechten Übergang (Territorial Just Transition Plan) festgelegt. Unternehmen außerhalb dieses Fördergebiets können die JTF Förderung Lausitz grundsätzlich nicht in Anspruch nehmen.


Entscheidend für die Förderfähigkeit ist daher nicht der Unternehmenssitz, sondern der Standort der Investition. Führt ein Unternehmen sein Investitionsvorhaben innerhalb des Fördergebiets durch und erfüllt die übrigen Voraussetzungen, kann eine Förderung möglich sein.


Gerade für Unternehmen, die eine neue Betriebsstätte errichten oder einen bestehenden Standort erweitern möchten, bietet die JTF Förderung Lausitz dadurch erhebliche finanzielle Vorteile.

​Welche Landkreise sind förderfähig?

Das Fördergebiet der JTF Förderung Lausitz umfasst auf brandenburgischer Seite insgesamt fünf Gebietskörperschaften. Förderfähig sind Investitionen in folgenden Regionen:

  • kreisfreie Stadt Cottbus
  • Landkreis Spree-Neiße
  • Landkreis Oberspreewald-Lausitz
  • Landkreis Elbe-Elster
  • Landkreis Dahme-Spreewald (nur die zum Lausitzer Revier gehörenden Gebietsteile)

In diesen Regionen unterstützt die JTF Förderung Lausitz Unternehmen dabei, den wirtschaftlichen Wandel aktiv mitzugestalten. Typische Investitionsstandorte sind beispielsweise:

  • Cottbus
  • Senftenberg
  • Spremberg
  • Großräschen
  • Finsterwalde
  • Schwarzheide
  • Lauchhammer
  • Lübbenau
  • Vetschau
  • Forst (Lausitz)

Diese Standorte profitieren in besonderem Maße von den Investitionsanreizen des Just Transition Fund.

​Ablauf der Antragstellung

Eine sorgfältige Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg eines Förderantrags. Die JTF Förderung Lausitz wird über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt. Unternehmen sollten bereits in der Planungsphase prüfen, ob ihr Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen für die Antragstellung erforderlich sind. Die Antragstellung muss grundsätzlich vor Beginn des Investitionsvorhabens erfolgen.


Der typische Ablauf der JTF Förderung Lausitz gliedert sich in mehrere Schritte.


1. Förderfähigkeit prüfen

Im ersten Schritt sollte geprüft werden,

  • ob sich der Investitionsstandort innerhalb des Fördergebiets befindet,
  • ob das Unternehmen antragsberechtigt ist,
  • welcher Fördertatbestand in Frage kommt,
  • ob das Vorhaben den Zielen des Strukturwandels entspricht,
  • welche Förderquote voraussichtlich erreicht werden kann.


Gerade bei größeren Investitionsvorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige Fördermittelberatung durch uns. Häufig lassen sich bereits in dieser Phase weitere Förderprogramme identifizieren, die mit der JTF Förderung Lausitz kombiniert werden können.


2. Investitionsvorhaben vorbereiten

Anschließend wird das Vorhaben detailliert ausgearbeitet. Hierzu gehören insbesondere:

  • Beschreibung des Investitionsvorhabens
  • Investitionsplan
  • Finanzierungsplan
  • Kostenangebote
  • Zeitplan
  • Unternehmenskennzahlen
  • Nachweise zur Unternehmensgröße
  • gegebenenfalls eine KMU-Prüfung
  • weitere projektbezogene Unterlagen

Je besser die wirtschaftlichen Ziele und der Beitrag zum Strukturwandel beschrieben werden, desto einfacher kann die Bewilligungsstelle das Vorhaben bewerten.


3. Antrag bei der ILB stellen

Der vollständige Förderantrag wird anschließend bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Nach Eingang prüft die ILB unter anderem:

  • die Förderfähigkeit des Unternehmens,
  • die Plausibilität der Investition,
  • die Einhaltung der Förderrichtlinie,
  • die Finanzierung des Vorhabens,
  • die beihilferechtlichen Voraussetzungen.

Während der Prüfung können weitere Unterlagen oder Erläuterungen angefordert werden.


4. Bewilligung der Förderung

Nach erfolgreicher Prüfung erlässt die ILB einen Förderbescheid. Erst jetzt besteht Planungssicherheit hinsichtlich der Förderung.


Obwohl bestimmte vorbereitende Maßnahmen zulässig sein können, sollten Unternehmen grundsätzlich erst nach den förderrechtlichen Vorgaben handeln, um keine Risiken für die Bewilligung einzugehen. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus dem jeweiligen Förderbescheid und den Förderrichtlinien. 


5. Umsetzung des Vorhabens

Nach Erhalt des Förderbescheids kann das Investitionsvorhaben umgesetzt werden. Typische Maßnahmen sind beispielsweise:

  • Anschaffung neuer Maschinen
  • Erweiterung einer Produktionshalle
  • Modernisierung einer Betriebsstätte
  • Digitalisierung von Unternehmensprozessen
  • Erweiterung eines Hotels
  • Investitionen in Automatisierungstechnik

Während der gesamten Projektlaufzeit sollten sämtliche Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig dokumentiert werden.

Abwicklung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Nach der Bewilligung beginnt die eigentliche Umsetzung des Projekts. Auch während dieser Phase gelten verschiedene Vorgaben, die Unternehmen beachten müssen.


Auszahlung der Fördermittel

Die Auszahlung der JTF Förderung Lausitz erfolgt grundsätzlich nach dem Erstattungsprinzip. Das bedeutet, dass förderfähige Ausgaben zunächst vom Unternehmen bezahlt werden. Anschließend können diese gegenüber der ILB nachgewiesen werden, damit der entsprechende Zuschuss ausgezahlt wird. Bei der Transformationsberatung erfolgt die Auszahlung nach Abschluss des Vorhabens.


Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine ausreichende Zwischenfinanzierung sichergestellt werden sollte.


Mittelabrufe

Während der Umsetzung können – entsprechend den Vorgaben des Förderbescheids – Mittelabrufe bei der ILB eingereicht werden. Hierfür sind regelmäßig folgende Unterlagen erforderlich:

  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Lieferscheine
  • Dokumentation der Investition
  • gegebenenfalls Fotos oder weitere Nachweise

Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der eingereichten Unterlagen durch die ILB.


Verwendungsnachweis

Nach Abschluss des Vorhabens muss der ordnungsgemäße Einsatz der Fördermittel nachgewiesen werden. Der Verwendungsnachweis umfasst in der Regel:

  • Abschlussbericht
  • Übersicht der Investitionskosten
  • Rechnungen
  • Zahlungsnachweise
  • Nachweis der Zielerreichung
  • gegebenenfalls Arbeitsplatznachweise

Erst nach erfolgreicher Prüfung gilt das Förderverfahren als abgeschlossen.


Zweckbindungsfrist beachten

Nach Abschluss des Projekts gelten für geförderte Wirtschaftsgüter Zweckbindungsfristen. Die angeschafften Wirtschaftsgüter müssen grundsätzlich für einen bestimmten Zeitraum am geförderten Standort verbleiben und entsprechend dem Förderzweck genutzt werden. Nach den aktuellen ILB-Unterlagen beträgt diese Frist bei den geförderten Wirtschaftsgütern mindestens drei Jahre nach der Abschlusszahlung.


​Warum sich eine professionelle Fördermittelberatung lohnt

Die JTF Förderung Lausitz bietet Unternehmen hervorragende Möglichkeiten, Investitionen mit hohen Zuschüssen umzusetzen. Gleichzeitig ist das Förderverfahren mit zahlreichen formalen Anforderungen verbunden.


In der Praxis scheitern Förderanträge häufig an:

  • unvollständigen Unterlagen,
  • fehlerhaften Investitionsplänen,
  • unzureichenden Projektbeschreibungen,
  • nicht berücksichtigten beihilferechtlichen Vorgaben,
  • einem zu frühen Maßnahmenbeginn.

Eine professionelle Fördermittelberatung hilft dabei, diese Risiken zu vermeiden und die Erfolgschancen deutlich zu erhöhen.


Die Hammer & Brücher Fördermittelberatung begleitet Unternehmen während des gesamten Förderprozesses – von der ersten Fördermittelprüfung über die Erstellung der Antragsunterlagen bis hin zur Kommunikation mit der ILB und dem Verwendungsnachweis.

Fazit zur JTF Förderung Lausitz

Die JTF Förderung Lausitz gehört derzeit zu den attraktivsten Investitionsförderprogrammen für Unternehmen im brandenburgischen Lausitzer Revier. Mit hohen Zuschüssen für produktive Investitionen, Transformationsberatungen und Existenzgründungen unterstützt sie Unternehmen dabei, den Strukturwandel aktiv mitzugestalten und ihre Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken.


Ob Investitionen in Maschinen, Digitalisierung, neue Betriebsstätten oder die Modernisierung bestehender Standorte – die JTF Förderung Lausitz eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Investitionskosten deutlich zu reduzieren.


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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Martin Hammer, Geschäftsführer