mehr als 2000 Beratungen
mehr als 100 Mio. € Zuschüsse
Fördermittel Erfahrung seit 2010
erfolgsbasiertes Honorar
Beratungsförderung möglich
99 % Erfolgsquote zur Bewilligung
KMU – Definition, Kriterien und KMU-Prüfung für Fördermittel
Ob Forschungszulage, ZIM-Förderung, GRW-Zuschuss oder KfW-Förderkredit – zahlreiche Förderprogramme richten sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Doch nicht jedes Unternehmen gilt automatisch als KMU. Entscheidend sind die Vorgaben der Europäischen Kommission, die neben Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme auch die Beteiligungsverhältnisse eines Unternehmens berücksichtigen.
Eine korrekte KMU-Prüfung ist daher häufig die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Fehler bei der Einstufung können dazu führen, dass Förderanträge abgelehnt oder bereits bewilligte Fördermittel zurückgefordert werden.
Was bedeutet KMU?
Die Abkürzung KMU steht für kleine und mittlere Unternehmen. Die Definition ist europaweit einheitlich und basiert auf der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission. Sie dient als Grundlage für zahlreiche Förderprogramme von Bund, Ländern und der Europäischen Union.
Ein Unternehmen gilt als KMU, wenn es
- weniger als 250 Beschäftigte hat,
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielt oder
- eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro aufweist.
Neben diesen Schwellenwerten spielt jedoch auch die Eigentümerstruktur eine entscheidende Rolle. Deshalb reicht ein Blick auf die eigenen Unternehmenszahlen häufig nicht aus.
Die Größenklassen von KMU
Innerhalb der KMU-Definition unterscheidet die Europäische Kommission drei Unternehmensgrößen.
| Unternehmensgröße | Beschäftigte | Jahresumsatz oder Bilanzsumme |
|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | weniger als 10 | bis 2 Mio. € |
| Kleine Unternehmen | weniger als 50 | bis 10 Mio. € |
| Mittlere Unternehmen | weniger als 250 | bis 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme |
Die Mitarbeiterzahl ist dabei immer zwingend einzuhalten. Beim zweiten Kriterium genügt es, wenn entweder die Umsatzgrenze oder die Bilanzsummengrenze eingehalten wird.
Der kostenfreie Fördermittel-Check für Unternehmen
Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!
Warum ist die KMU-Einstufung für Fördermittel so wichtig?
Viele Förderprogramme bieten kleinen und mittleren Unternehmen höhere Förderquoten oder sind ausschließlich für KMU geöffnet.
Dazu gehören beispielsweise:
- Forschungszulage
- ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
- GRW-Förderung
- KfW ERP-Förderkredit KMU
- zahlreiche BAFA-Förderprogramme
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)
- viele Landesförderprogramme
Eine fehlerhafte Einstufung kann dazu führen, dass ein Unternehmen als nicht förderfähig eingestuft wird oder bereits erhaltene Fördermittel zurückzahlen muss.
Eigenständige Unternehmen
Am einfachsten ist die KMU-Prüfung bei eigenständigen Unternehmen.
Ein Unternehmen gilt grundsätzlich als eigenständig, wenn keine Beteiligung von 25 % oder mehr an einem anderen Unternehmen besteht und umgekehrt kein anderes Unternehmen mindestens 25 % der Anteile hält.
In diesem Fall werden ausschließlich die eigenen Unternehmensdaten berücksichtigt:
- Beschäftigte
- Jahresumsatz
- Bilanzsumme
Die KMU-Prüfung ist bei eigenständigen Unternehmen daher vergleichsweise unkompliziert.
Partnerunternehmen
Komplexer wird die Prüfung bei Partnerunternehmen.
Von einem Partnerunternehmen spricht man in der Regel, wenn ein Unternehmen zwischen 25 % und weniger als 50 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte an einem anderen Unternehmen hält oder ein anderes Unternehmen in gleicher Höhe beteiligt ist.
In diesem Fall müssen die Kennzahlen des Partnerunternehmens anteilig entsprechend der Beteiligungsquote berücksichtigt werden.
Beispiel
Ein Unternehmen beschäftigt 80 Mitarbeiter. Es hält eine Beteiligung von 30 % an einem zweiten Unternehmen mit 100 Beschäftigten. Für die KMU-Prüfung werden zusätzlich 30 Mitarbeiter (30 % von 100) berücksichtigt. Damit ergibt sich eine maßgebliche Mitarbeiterzahl von insgesamt 110 Beschäftigten. Dasselbe Prinzip gilt auch für Umsatz und Bilanzsumme.
Verbundene Unternehmen
Von verbundenen Unternehmen spricht man, wenn ein beherrschender Einfluss besteht. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn
- mehr als 50 % der Stimmrechte gehalten werden,
- ein Unternehmen die Mehrheit der Geschäftsführung bestellen kann,
- ein Beherrschungsvertrag besteht oder
- auf andere Weise ein maßgeblicher Einfluss auf die Unternehmensführung ausgeübt wird.
Bei verbundenen Unternehmen werden die Kennzahlen grundsätzlich vollständig addiert.
Beispiel
Unternehmen A beschäftigt 120 Mitarbeiter. Die Muttergesellschaft beschäftigt weitere 180 Mitarbeiter. Da beide Unternehmen verbunden sind, werden sämtliche Beschäftigten zusammengerechnet. Für die KMU-Prüfung ergibt sich eine Mitarbeiterzahl von 300 Personen. Das Unternehmen gilt damit nicht mehr als KMU.
Wie wird die Mitarbeiterzahl berechnet?
Für die KMU-Prüfung wird nicht einfach die Anzahl der Arbeitsverträge gezählt. Maßgeblich sind die Jahresarbeitseinheiten (JAE). Dabei wird berücksichtigt,
- ob Beschäftigte in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten,
- wie lange sie im Unternehmen beschäftigt waren,
- ob es sich um Saisonkräfte handelt.
Nicht jede Person wird daher automatisch als eine volle Arbeitskraft gezählt.
So läuft eine KMU-Prüfung ab
Eine KMU-Prüfung erfolgt in wenigen Schritten:
1. Unternehmensstruktur prüfen
Es wird analysiert, wer beteiligt ist und welche Stimmrechte bestehen.
2. Beteiligungen einordnen
Es wird festgestellt, ob eigenständige, Partner- oder verbundene Unternehmen vorliegen.
3. Kennzahlen ermitteln
Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme werden für alle relevanten Unternehmen erfasst.
4. Kennzahlen zusammenführen
Je nach Beteiligung werden die Werte anteilig oder vollständig addiert.
5. Abgleich mit KMU-Kriterien
Abschließend erfolgt der Vergleich mit den EU-Grenzwerten, um die KMU-Einstufung zu bestimmen.
Typische Fehler bei der KMU-Prüfung
In der Praxis treten immer wieder dieselben Fehler auf:
- Beteiligungen werden nicht berücksichtigt.
- Unternehmensgruppen werden unvollständig betrachtet.
- Stimmrechte werden mit Kapitalanteilen verwechselt.
- Partnerunternehmen werden vollständig statt anteilig berücksichtigt.
- Verbundene Unternehmen werden übersehen.
- Mitarbeiterzahlen werden nicht in Jahresarbeitseinheiten umgerechnet.
- Es werden veraltete Jahresabschlüsse verwendet.
- Internationale Beteiligungen bleiben unberücksichtigt.
Gerade bei Holdingstrukturen, Familienunternehmen oder Private-Equity-Beteiligungen empfiehlt sich daher eine sorgfältige Prüfung.
Warum eine professionelle KMU-Prüfung sinnvoll ist
Die europäische KMU-Definition wirkt auf den ersten Blick einfach. In der Praxis sind jedoch häufig gesellschaftsrechtliche Strukturen, Beteiligungen und Unternehmensverbünde zu berücksichtigen. Bereits kleine Fehler können Auswirkungen auf die Förderfähigkeit haben.
Eine professionelle KMU-Prüfung schafft Rechtssicherheit und bildet die Grundlage für viele Förderanträge. Gleichzeitig können Unternehmen frühzeitig erkennen, welche Förderprogramme für ihr Vorhaben in Frage kommen und welche Förderquoten möglich sind.
Wir prüfen Ihr Unternehmen
Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen die KMU-Kriterien erfüllt oder benötigen eine belastbare Einstufung für einen Förderantrag?
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen KMU-Prüfung gemäß der EU-Empfehlung 2003/361/EG. Wir analysieren Ihre Unternehmensstruktur, bewerten Beteiligungsverhältnisse und ermitteln die maßgeblichen Kennzahlen. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine fundierte Einschätzung Ihrer Förderfähigkeit und eine individuelle Beratung zu passenden Förderprogrammen.
Lassen Sie jetzt kostenlos prüfen, ob Ihr Unternehmen als KMU gilt und welche Fördermöglichkeiten Sie nutzen können.
Interesse geweckt?
Lassen Sie sich von uns beraten!
Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer

