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Inhaltsverzeichnis

​LEADER Förderung – Zuschüsse für Projekte im ländlichen Raum

DieLEADER Förderung zählt zu den wichtigsten Förderprogrammen für die Entwicklung ländlicher Regionen in Deutschland. Städte und Gemeinden, Unternehmen, Vereine sowie Privatpersonen können über die LEADER Förderung Zuschüsse für Projekte erhalten, die die Lebensqualität verbessern, Innovationen fördern oder die regionale Wirtschaft stärken.


Finanziert wird die LEADER Förderung aus Mitteln der Europäischen Union und der Bundesländer. Ziel ist es, den ländlichen Raum nachhaltig weiterzuentwickeln und regionale Ideen zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt werden und einen langfristigen Mehrwert für die jeweilige Region schaffen.


Ob Investitionen in den Tourismus, die Modernisierung von Dorfgemeinschaftseinrichtungen, innovative Unternehmensprojekte oder Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz – die LEADER Förderung eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Investitionen mit attraktiven Zuschüssen zu realisieren.

​​LEADER Förderung: Das ​Wichtigste in Kürze

  • LEADER steht für Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale („Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“).
  • Förderprogramm der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums.
  • Finanzierung über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) im Rahmen des GAP-Strategieplans.
  • Umsetzung erfolgt durch die Bundesländer gemeinsam mit den Lokalen Aktionsgruppen (LAG).
  • Förderung von öffentlichen, privaten und gemeinnützigen Projekten.
  • Unterstützung von Investitionen in Wirtschaft, Tourismus, Daseinsvorsorge, Kultur, Digitalisierung, Klima- und Umweltschutz.
  • Förderung erfolgt ausschließlich in anerkannten LEADER-Regionen.
  • Je nach Bundesland sind Zuschüsse von bis zu 80 % oder in Einzelfällen sogar darüber hinaus möglich.
  • Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist – abhängig vom jeweiligen Programm und den beihilferechtlichen Vorgaben – grundsätzlich möglich.

​​Aktuelles zur LEADER-Förderperiode 

Die aktuelle LEADER Förderperiode läuft von 2023 bis 2027 und ist Teil des deutschen GAP-Strategieplans (Gemeinsame Agrarpolitik). Erstmals werden die Maßnahmen der ersten und zweiten Säule der GAP in einem gemeinsamen nationalen Strategieplan umgesetzt. Ziel ist es, die Entwicklung des ländlichen Raums nachhaltig zu stärken und regionale Projekte mit europäischer Unterstützung zu fördern.


In Deutschland gibt es in der laufenden Förderperiode 372 anerkannte LEADER-Regionen, die jeweils über eine Lokale Aktionsgruppe (LAG) eigene Entwicklungsstrategien verfolgen und Fördermittel für regionale Projekte vergeben. Dadurch können die Förderschwerpunkte und Förderquoten je nach Bundesland und LEADER-Region unterschiedlich ausfallen.


Unternehmen, Kommunen, Vereine und weitere Projektträger sollten sich daher frühzeitig über die Fördermöglichkeiten ihrer Region informieren und geplante Vorhaben mit der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe abstimmen. Da die Fördermittel regional budgetiert sind und Projektaufrufe häufig zeitlich begrenzt erfolgen, empfiehlt sich eine rechtzeitige Vorbereitung des Förderantrags, um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen.

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​Was ist die LEADER Förderung?

Die LEADER Förderung ist ein europäisches Förderinstrument zur Stärkung ländlicher Regionen. Anders als klassische Förderprogramme verfolgt LEADER einen sogenannten Bottom-up-Ansatz. Das bedeutet, dass nicht Behörden über die Entwicklung einer Region entscheiden, sondern die Menschen vor Ort ihre Entwicklungsziele selbst festlegen.


Zu diesem Zweck schließen sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände und engagierte Bürger zu Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammen. Gemeinsam entwickeln sie eine Regionale Entwicklungsstrategie (RES), in der festgelegt wird, welche Themen und Projekte in den kommenden Jahren gefördert werden sollen.


Die LEADER Förderung unterstützt daher ausschließlich Projekte, die zur jeweiligen Entwicklungsstrategie der Region beitragen und einen nachhaltigen Nutzen für den ländlichen Raum schaffen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem:

  • wirtschaftliche Entwicklung,
  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
  • nachhaltiger Tourismus,
  • Digitalisierung,
  • Klimaschutz,
  • regionale Wertschöpfung,
  • soziale Infrastruktur,
  • Kultur und Ehrenamt.


Durch diesen regionalen Ansatz unterscheidet sich die LEADER Förderung deutlich von klassischen Investitionsförderprogrammen wie der GRW Förderung oder dem ERP-Förderkredit.

​Wer kann die LEADER Förderung beantragen?

Ein großer Vorteil der LEADER Förderung besteht darin, dass sie sich an eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller richtet. Je nach Förderrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes können unter anderem folgende Antragsteller gefördert werden:

Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen profitieren häufig von der LEADER Förderung, wenn Investitionen einen positiven Beitrag zur Entwicklung der Region leisten. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • Tourismusbetriebe
  • Gastronomiebetriebe
  • Produktionsunternehmen
  • Direktvermarkter
  • landwirtschaftliche Unternehmen (je nach Landesregelung)

Städte und Gemeinden

Kommunen gehören zu den wichtigsten Antragstellern innerhalb der LEADER Förderung. Gefördert werden beispielsweise:

  • Dorfentwicklung
  • öffentliche Infrastruktur
  • Freizeitangebote
  • Radwege
  • Dorfgemeinschaftshäuser
  • Mehrgenerationenhäuser
  • Begegnungsstätten

Vereine und gemeinnützige Organisationen

Auch Vereine und gemeinnützige Organisationen können Zuschüsse erhalten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Sportvereine
  • Kulturvereine
  • Heimatvereine
  • soziale Einrichtungen
  • Umweltverbände
  • kirchliche Träger


Privatpersonen

In einigen Bundesländern können auch Privatpersonen von der LEADER Förderung profitieren. Gefördert werden beispielsweise Projekte zur Ortsbildentwicklung, zur touristischen Nutzung historischer Gebäude oder innovative Vorhaben mit besonderem regionalem Mehrwert.


Die konkreten Fördermöglichkeiten unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.



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Vertriebsleiter, Geschäftsführer

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​​Welche Projekte werden durch die LEADER Förderung unterstützt?

Die LEADER Förderung ist bewusst breit aufgestellt. Ziel ist es, innovative Projekte zu fördern, die den ländlichen Raum wirtschaftlich, sozial oder ökologisch stärken. Zu den häufigsten Förderbereichen gehören:


Tourismus

Die touristische Entwicklung vieler Regionen wird durch die LEADER Förderung unterstützt. So werden beispielsweise Hotels, Pensionen,  Ferienwohnungen, Campingplätze, Rad- und Wanderinfrastruktur, Besucherzentren oder auch Naturerlebnisangebote gefördert.


Wirtschaft und Unternehmen

Auch Unternehmen können Investitionen über die LEADER Förderung realisieren. Gefördert werden beispielsweise Betriebserweiterungen, neue Dienstleistungen, Digitalisierung, Modernisierung, regionale Wertschöpfung, innovative Geschäftsmodelle.


Klima- und Umweltschutz

Viele LEADER-Regionen legen besonderen Wert auf nachhaltige Projekte. Hierzu zählen insbesondere Projekte zur Energieeffizienz, Biodiversität, Renaturierung, Klimaanpassung oder Ressourcenschutz


Digitalisierung

Die Digitalisierung ländlicher Regionen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Förderfähig sind beispielsweise digitale Bürgerangebote, Smart-Village-Projekte, digitale Infrastruktur, Coworking-Spaces, innovative digitale Dienstleistungen 

​Wo wird die LEADER Förderung angeboten?

Die LEADER Förderung steht nicht bundesweit an jedem Standort zur Verfügung. Förderfähig sind ausschließlich Projekte, die innerhalb einer anerkannten LEADER-Region umgesetzt werden.


Deutschland verfügt über zahlreiche LEADER-Regionen, die jeweils von einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) betreut werden. Diese Gruppen entwickeln die regionale Strategie, begleiten Projektträger und entscheiden, welche Vorhaben zur Förderung vorgeschlagen werden.


Die Zahl der LEADER-Regionen variiert je nach Bundesland. Zu den Bundesländern mit LEADER-Fördergebieten gehören unter anderem:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen


Jede LEADER-Region verfolgt eigene Entwicklungsschwerpunkte. Während in einer Region beispielsweise nachhaltiger Tourismus im Fokus steht, können in einer anderen Digitalisierung, regionale Wirtschaftskreisläufe oder Klimaschutzprojekte im Vordergrund stehen.


Vor der Antragstellung sollte daher geprüft werden, ob sich das geplante Vorhaben innerhalb eines LEADER-Fördergebiets befindet und zu den Zielen der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) passt. Die zuständige Lokale Aktionsgruppe (LAG) unterstützt Antragsteller bereits in einer frühen Projektphase und begleitet sie bis zur Einreichung des Förderantrags.

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​​Welche Kosten sind im Rahmen der LEADER Förderung förderfähig?

Welche Ausgaben im Rahmen der LEADER Förderung bezuschusst werden, hängt von den Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes sowie den Zielen der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ab. Grundsätzlich werden jedoch Investitionen unterstützt, die einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung des ländlichen Raums leisten und den Zielen der jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie entsprechen.


Zu den häufig förderfähigen Kosten gehören insbesondere Investitionen in Gebäude, technische Ausstattung, Digitalisierung sowie Planungs- und Beratungsleistungen.


Bau- und Modernisierungsmaßnahmen

Im Rahmen der LEADER Förderung können Bau-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden oder neu entstehenden Gebäuden gefördert werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Neubau und Erweiterung von Gebäuden
  • Sanierung und Modernisierung bestehender Immobilien
  • energetische Verbesserungen
  • barrierefreier Umbau
  • Außenanlagen
  • Gestaltung öffentlicher Plätze 

Maschinen und Betriebsausstattung

Auch Investitionen in Maschinen und technische Betriebsausstattung können im Rahmen der LEADER Förderung bezuschusst werden. Beispiele hierfür sind:

  • Produktionsmaschinen
  • Werkstattausstattung
  • Küchentechnik
  • Ladeneinrichtungen
  • Büroausstattung
  • Lagertechnik
  • digitale Arbeitsplätze


Gerade kleine Unternehmen profitieren dadurch von modernen Betriebsmitteln und einer höheren Wettbewerbsfähigkeit.


Digitalisierung

Die Digitalisierung ist in vielen LEADER-Regionen ein wichtiger Förderschwerpunkt. Gefördert werden u.a.:

  • Hard- und Software
  • digitale Buchungs- und Kassensysteme
  • ERP- und CRM-Lösungen
  • Smart-Village-Anwendungen
  • digitale Informationssysteme
  • digitale Besucherangebote

Touristische Infrastruktur

Ein großer Teil der LEADER Förderung fließt in die Entwicklung touristischer Angebote. Förderfähig sind unter anderem:

  • Ferienwohnungen
  • Pensionen
  • Campingplätze
  • Wohnmobilstellplätze
  • Rad- und Wanderwege
  • Informationszentren
  • Freizeit- und Erlebnisangebote

Planungs- und Beratungsleistungen

Je nach Förderprogramm können auch vorbereitende Leistungen gefördert werden. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Architektenleistungen
  • Ingenieurleistungen
  • Machbarkeitsstudien
  • Projektentwicklung
  • Fachplanungen
  • Beratungsleistungen

​​Wie hoch ist die LEADER Förderung?

Die Höhe der LEADER Förderung richtet sich nach den Förderrichtlinien des jeweiligen Bundeslandes und der zuständigen LEADER-Region. Deshalb gibt es keinen bundesweit einheitlichen Fördersatz.


Je nach Art des Projekts, Antragsteller und Landesprogramm können Zuschüsse von 20 % bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben möglich sein. In Einzelfällen – etwa bei gemeinnützigen oder kommunalen Projekten – können auch höhere Förderquoten vorgesehen sein.


Die tatsächliche Förderhöhe hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Art des Projekts
  • Antragsteller (Unternehmen, Kommune, Verein oder Privatperson)
  • Standort des Vorhabens
  • Regionaler Entwicklungsstrategie der LEADER-Region
  • verfügbarem Förderbudget


Da jede LEADER-Region eigene Förderschwerpunkte setzt, empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Voraussetzungen für eine LEADER Förderung

Damit ein Projekt im Rahmen der LEADER Förderung unterstützt werden kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.


Das Projekt befindet sich in einer LEADER-Region

Eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn das Vorhaben innerhalb einer anerkannten LEADER-Region umgesetzt wird.


Das Projekt passt zur Regionalen Entwicklungsstrategie

Jede LEADER-Region verfolgt eigene Entwicklungsziele. Das geplante Vorhaben muss einen erkennbaren Beitrag zur Regionalen Entwicklungsstrategie (RES) leisten.


Das Projekt schafft einen regionalen Mehrwert

Ein wesentliches Kriterium der LEADER Förderung ist der Nutzen für die Region. Beispielsweise können Projekte gefördert werden, die:

  • Arbeitsplätze schaffen oder sichern,
  • den Tourismus stärken,
  • die Lebensqualität verbessern,
  • den Klima- und Umweltschutz fördern,
  • regionale Wertschöpfung erhöhen,
  • das gesellschaftliche Miteinander stärken.

Der Förderantrag wird rechtzeitig gestellt

Wie bei den meisten Förderprogrammen gilt auch bei der LEADER Förderung:


Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bewilligung oder nach Erhalt der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn begonnen werden.


Ein vorzeitiger Projektbeginn kann zum Ausschluss von der Förderung führen.


​​Ablauf der Antragstellung

Die Antragstellung unterscheidet sich von klassischen Förderprogrammen. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) begleitet das Projekt bereits vor der eigentlichen Antragstellung.


1. Projektidee entwickeln

Am Anfang steht die Projektidee. Bereits in dieser Phase sollte geprüft werden,

  • ob sich das Projekt in einer LEADER-Region befindet,
  • ob es zu den regionalen Entwicklungszielen passt,
  • welche Fördermöglichkeiten bestehen.

2. Kontaktaufnahme zur Lokalen Aktionsgruppe

Anschließend erfolgt ein erstes Gespräch mit der zuständigen LAGDabei wird geprüft,

  • ob das Projekt grundsätzlich förderfähig ist,
  • welche Unterlagen benötigt werden,
  • wie das weitere Verfahren abläuft.

3. Projektauswahl

Viele LEADER-Regionen führen sogenannte Projektauswahlverfahren durch. Dabei bewertet die LAG die eingereichten Projekte anhand festgelegter Kriterien und spricht eine Förderempfehlung aus.


4. Förderantrag stellen

Nach einer positiven Bewertung wird der eigentliche Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes eingereicht.


Erst nach Bewilligung oder Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn sollte mit der Umsetzung begonnen werden.


5. Umsetzung und Auszahlung

Nach der Bewilligung wird das Projekt umgesetzt.


Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt in der Regel nach Vorlage der erforderlichen Rechnungen und Zahlungsnachweise entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms.


Häufige Fehler bei der LEADER Förderung

Obwohl die LEADER Förderung attraktive Zuschüsse bietet, scheitern Projekte häufig an vermeidbaren Fehlern.


Zu den häufigsten Ursachen gehören:

  • Projekt liegt außerhalb einer LEADER-Region
  • Projekt passt nicht zur Regionalen Entwicklungsstrategie
  • zu späte Einbindung der Lokalen Aktionsgruppe
  • unvollständige Antragsunterlagen
  • Projektbeginn vor der Bewilligung
  • unzureichende Finanzierungsplanung
  • fehlende Dokumentation während der Projektumsetzung


Eine frühzeitige Fördermittelberatung hilft dabei, diese Risiken zu vermeiden.

Förderbeispiele

Förderbeispiel 1: Modernisierung eines Landhotels


Das Vorhaben:

Ein familiengeführtes Landhotel modernisiert seine Gästezimmer, erweitert den Frühstücksbereich und errichtet einen barrierefreien Eingangsbereich. Zusätzlich entstehen sichere Fahrradabstellplätze und eine E-Bike-Ladestation, um das touristische Angebot für Radreisende auszubauen.


Eingesetztes Förderprogramm:

LEADER Förderung


Das Ergebnis:

Durch die Zuschüsse kann das Hotel seine Wettbewerbsfähigkeit steigern, neue Gästegruppen ansprechen und den Tourismus in der Region nachhaltig stärken.


Förderbeispiel 2: Digitalisierung eines Handwerksbetriebs


Das Vorhaben:

Ein Tischlereibetrieb investiert in ein CNC-Bearbeitungszentrum, eine moderne Absauganlage sowie eine digitale Auftrags- und Produktionsplanung. Dadurch werden Fertigungsprozesse effizienter, Materialeinsatz reduziert und die Produktionsqualität verbessert.


Eingesetztes Förderprogramm:

LEADER Förderung


Das Ergebnis:

Die Förderung erleichtert die Finanzierung der Investition und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs. Gleichzeitig werden Arbeitsplätze im ländlichen Raum gesichert und die Voraussetzungen für weiteres Wachstum geschaffen.


Was unsere Kunden über uns sagen:

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

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Warum sich eine Fördermittelberatung lohnt

Die LEADER Förderung bietet attraktive Zuschüsse für Unternehmen, Kommunen, Vereine und weitere Projektträger. Gleichzeitig unterscheiden sich die Förderbedingungen je nach Bundesland und LEADER-Region. Zudem müssen Projekte zur jeweiligen Regionalen Entwicklungsstrategie passen und verschiedene formale Anforderungen erfüllen.


Die Hammer & Brücher Fördermittelberatung unterstützt Sie während des gesamten Förderprozesses:


  • Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Projekts
  • Identifikation der zuständigen LEADER-Region und Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
  • Entwicklung einer optimalen Förderstrategie
  • Unterstützung bei der Erstellung der Antragsunterlagen
  • Begleitung während des Auswahl- und Bewilligungsverfahrens
  • Unterstützung bei Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen


So erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen und können sich auf die erfolgreiche Umsetzung Ihres Projekts konzentrieren.

Fazit zur LEADER Förderung

Die LEADER Förderung ist eines der wichtigsten Förderprogramme für die Entwicklung des ländlichen Raums in Deutschland. Sie unterstützt Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen dabei, innovative Projekte mit attraktiven Zuschüssen umzusetzen und so die wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung ihrer Region nachhaltig zu stärken.


Ob Investitionen in Unternehmen, Tourismus, Digitalisierung, Dorfentwicklung oder Klimaschutz – die LEADER Förderung eröffnet vielfältige Möglichkeiten, Projekte mit regionalem Mehrwert zu realisieren. Da die Förderbedingungen und Fördersätze je nach Bundesland und LEADER-Region unterschiedlich sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Prüfung der Förderfähigkeit.


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