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Die GRW Negativliste - Ist mein Unternehmen GRW förderfähig?
GRW-Förderung: Die Negativliste
Die GRW-Negativliste definiert alle Branchen und Wirtschaftszweige, die per Richtlinie von der regionalen Wirtschaftsförderung ausgeschlossen sind. Das Prinzip der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GRW) hat sich vereinfacht: Jedes Unternehmen, das nicht explizit auf der Negativliste steht, ist im Rahmen der Richtlinien grundlegend förderfähig.
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Die GRW Branchenausschlüsse - Negativliste
Wer wird nicht gefördert?
Der offizielle Förderausschluss betrifft Branchen ohne primäreffektrelevante regionale Marktwirkung oder solche mit spezifischen EU-Sonderregelungen. Die von der GRW Förderung ausgeschlossenen Branchen (oordinierungsrahmen unter Ziffer 2.7.) sind nachfolgend dargstellt.
Von der Förderung sind folgende Wirtschaftszweige vollständig ausgeschlossen:
- A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
- B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
- C 24 – Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit es sich um die Stahlindustrie handelt (gemäß Art. 13 Buchstabe a i.V.m. Art. 2 Nr. 43 AGVO)
- D – Energieversorgung
- E – Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer die Bereiche 38.21 und 39)
- F – Baugewerbe
- G – Handel (außer Großhandel der Bereiche 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9)
- H – Verkehr (vgl. Art. 13 Buchstabe b i.V.m. Art. 2 Nr. 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34, sofern diese ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25)
- I 55.4 – Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
- I 56 – Gastronomie (außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen)
- J – Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2)
- K 61 – Telekommunikation
- L – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
- M – Grundstücks- und Wohnungswesen
- N – Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer die Bereiche 71, 72 und 73)
- O – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
- P – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
- Q – Erziehung und Unterricht
- R – Gesundheits- und Sozialwesen
- S – Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
- T – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
- U – Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
- V – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer

