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Hammer & Brücher Fördermittelberatung
Hammer & Brücher Fördermittelberatung
Zuschüsse für Investitionen, FuE, Digitalisierung u. V. m.
  •  GRW Branchenausschlüsse 
     die GRW Negativliste 
     mit bundesweiter Gültigkeit 

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Die GRW Negativliste - Ist mein Unternehmen GRW förderfähig?

GRW-Förderung: Die Negativliste

Die GRW-Negativliste definiert alle Branchen und Wirtschaftszweige, die per Richtlinie von der regionalen Wirtschaftsförderung ausgeschlossen sind. Das Prinzip der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe (GRW) hat sich vereinfacht: Jedes Unternehmen, das nicht explizit auf der Negativliste steht, ist im Rahmen der Richtlinien grundlegend förderfähig.

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ZUM GRW-CHECK

Die GRW Branchenausschlüsse - Negativliste 

Wer wird nicht gefördert?

Der offizielle Förderausschluss betrifft Branchen ohne primäreffektrelevante regionale Marktwirkung oder solche mit spezifischen EU-Sonderregelungen. Die von der GRW Förderung ausgeschlossenen Branchen (oordinierungsrahmen unter Ziffer 2.7.) sind nachfolgend dargstellt.

Von der Förderung sind folgende Wirtschaftszweige vollständig ausgeschlossen:
  • A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
  • B – Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
  • C 24 – Metallerzeugung und -bearbeitung, soweit es sich um die Stahlindustrie handelt (gemäß Art. 13 Buchstabe a i.V.m. Art. 2 Nr. 43 AGVO)
  • D – Energieversorgung
  • E – Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (außer die Bereiche 38.21 und 39)
  • F – Baugewerbe
  • G – Handel (außer Großhandel der Bereiche 46.2 bis 46.6 sowie 46.8 und 46.9)
  • H – Verkehr (vgl. Art. 13 Buchstabe b i.V.m. Art. 2 Nr. 45 AGVO) und Lagerei (außer 49.34, sofern diese ausschließlich touristischen Zwecken dienen, und 52.25)
  • I 55.4 – Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
  • I 56 – Gastronomie (außer in Kombination mit I 55 – Beherbergung, wobei mit den eigenen Beherbergungsgästen mindestens 25 % der Umsätze erzielt werden müssen)
  • J – Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten (außer 58.1, 58.2, 59.11, 59.12 und 59.2)
  • K 61 – Telekommunikation
  • L – Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
  • M – Grundstücks- und Wohnungswesen
  • N – Erbringung von wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (außer die Bereiche 71, 72 und 73)
  • O – Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
  • P – Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung
  • Q – Erziehung und Unterricht
  • R – Gesundheits- und Sozialwesen
  • S – Kunst, Sport und Erholung (außer 93.2, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • T – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (außer 96.23, soweit die Dienstleistungen überwiegend dem Tourismus zugutekommen)
  • U – Private Haushalte mit Haushaltspersonal sowie Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt
  • V – Exterritoriale Organisationen und Körperschaften

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Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer